[9.11.2022] In einem Positionspapier hat die Bundesnetzagentur jetzt klargestellt, dass Messstellenbetreiber dazu verpflichtet sind, eine möglichst schnelle Einspeisung aus Erneuerbare-Energien-Anlagen zu gewährleisten.
Von der Bundesnetzagentur liegt jetzt ein Positionspapier zum Umgang mit der verzögerten Bereitstellung von Messeinrichtungen im Zuge der Inbetriebnahme von Erneuerbare-Energien-Anlagen vor. Wie die Bundesnetzagentur mitteilt, bedarf es unter anderem des Einbaus der erforderlichen Messtechnik durch den zuständigen Messstellenbetreiber, damit neu errichtete Erneuerbare-Energien-Anlagen Strommengen einspeisen können. Ohne diese Messtechnik sei eine ordnungsgemäße Energiemengenerfassung nicht möglich und eine Einspeisung infolge dessen nicht statthaft.
Gegenwärtig erreichten die Bundesnetzagentur vermehrt Beschwerden, dass sich der Einbau der Messeinrichtungen teilweise um mehrere Monate verzögere oder Messstellenbetreiber auf entsprechende Anfragen überhaupt nicht reagieren würden. Durch diese an sich erzeugungsbereiten Anlagen könne dann keine Einspeisung erfolgen.
Unter Berücksichtigung der angespannten Energieversorgungssituation nehme die Bundesnetzagentur über das Positionspapier verschiedene Klarstellungen vor und gebe einen Impuls für pragmatische Lösungen. So werde etwa klargestellt, dass der Messstellenbetreiber verpflichtet ist, notfalls auch andere als die sonst üblichen Messgerätetypen einzubauen. Stellt der Messstellenbetreiber innerhalb eines Monats keinen Zähler bereit, bestehe nach dem Positionspapier ein Recht des Kunden auf Ersatzvornahme. Auf diesem Wege werde eine schnelle Ermöglichung der Einspeisung aus Erneuerbare-Energien-Anlagen gewährleistet.
(th)
Hier finden Sie das Positionspapier. (Deep Link)
https://www.bundesnetzagentur.de
Stichwörter:
Smart Grid,
Netze,
Bundesnetzagentur