[11.4.2022] Der BDEW hat eine ausführliche Bewertung des Osterpakets der Bundesregierung vorgenommen.
Das Bundeskabinett hat das so genannte Osterpaket des Bundeswirtschaftsministeriums verabschiedet. „Das vorgelegte Osterpaket räumt zwar mit einem Schlag viele der Hemmnisse aus dem Weg, die den Ausbau der erneuerbaren Energien in den letzten Jahren ausgebremst haben. Der entscheidende Hebel fehlt allerdings noch: Dringend notwendig ist ein effizienteres Planungs- und Genehmigungsrecht, das den Bau von Erneuerbare-Energien-Anlagen deutlich beschleunigt. Dies ist leider erst für das Sommerpaket geplant. Wir brauchen hier aber mehr Tempo: Die Bundesregierung sollte deshalb die Voraussetzungen für schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren in das Osterpaket integrieren“, erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung.
Die Bundesregierung hat ihre Schätzung zum Bruttostrombedarf im Jahr 2030 von 710 Terawattstunden (TWh) auf 750 TWh angehoben. Das wirkt sich auch auf den Bedarf an erneuerbar erzeugtem Strom aus: Bei einem gewünschten Anteil von 80 Prozent grünem Strom brauchen wir bis 2030 600 TWh Strom aus erneuerbaren Quellen. Das ist sehr ambitioniert. Ein Blick auf die ebenfalls angehobenen Ausbaupfade verdeutlicht die Dimension: Bis 2030 ergibt sich ein Bedarf von 115 Gigawatt Windenergie an Land – das entspricht einem Zubau von zehn Gigawatt (GW) jährlich – und bis 2040 160 GW. Bei der Photovoltaik geht die Bundesregierung von einer installierten Leistung von 215 GW bis 2030 aus, und von 400 GW bis 2040. Das erfordert einen Zubau von 22 GW jährlich. Positiv sieht der BDEW die generelle Einordnung der erneuerbaren Energien im „überragenden öffentlichen Interesse“ und dass sie „der öffentlichen Sicherheit“ dienen. Damit wird den Behörden bei der Abwägung zwischen verschiedenen Interessen eine wichtige Entscheidungshilfe an die Hand gegeben, was sich positiv auf Genehmigungsverfahren auswirken kann. Nicht nachvollziehbar ist allerdings, warum diese Einordnung zwar für erneuerbare Energien gilt, sie explizit für die Wasserkraft aber wieder ausgehebelt wird. Die Wasserkraft sollte den anderen Erzeugungsarten von grünem Strom gleichgestellt werden.
(ur)
https://www.bdew.de
Stichwörter:
Politik,
BDEW,
Osterpaket,
EEG