BDEW-Waermewend-2406.05-rotation

Donnerstag, 18. Juli 2024

CO2-Preis:
Weniger EEG-Umlage, mehr Kontrolle


[10.1.2020] Dank der CO2-Preise soll die EEG-Umlage sinken. Ein Bericht der Stiftung Umweltenergierecht zeigt jedoch, dass dies wieder eine stärkere Beihilfenkontrolle durch die EU-Kommission hervorrufen könnte. Gezeigt werden in dem Bericht auch Auswege aus diesem Dilemma.

Die Bundesregierung plant, die Einnahmen aus der kommenden CO2-Bepreisung im Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) unter anderem zur Senkung der EEG-Umlage zu verwenden (wir berichteten). Infolge der Einigung zwischen der Bundesregierung und den Ländern im Vermittlungsausschuss Mitte Dezember 2019 und den höheren Einnahmen aus dem BEHG wird die Senkung deutlich umfassender ausfallen als zunächst geplant. Wie der aktuelle Würzburger Bericht zum Umweltenergierecht Nr. 48 der Stiftung Umweltenergierecht zeigt, ist damit wieder eine stärkere Beihilfenkontrolle durch die EU-Kommission über das EEG verbunden.
Der Bericht stellt fest, dass die geplante Senkung der EEG-Umlage mithilfe der Einnahmen aus dem Brennstoffemissionshandelsgesetz den Beihilfetatbestand erfüllt und einer Genehmigung durch die EU-Kommission bedarf. Markus Kahles und Thorsten Müller zeigen auf, welche Möglichkeiten dem Gesetzgeber zur Senkung der EEG-Umlage zur Verfügung stehen und welche Konsequenzen mit den verschiedenen Optionen verbunden sind. Der Gesetzgeber kann entscheiden, in welchem Umfang seine eigenen künftigen Gestaltungsspielräume von einer Beihilfenkontrolle durch die EU-Kommission betroffen sein sollen. Um die beihilferechtlichen Folgen der geplanten Senkung der EEG-Umlage so gering wie möglich zu halten, sollten pauschale Zuschüsse an die Übertragungsnetzbetreiber im Rahmen des EEG-Ausgleichmechanismus oder die Übernahme der Vermarktungskosten der Übertragungsnetzbetreiber vermieden werden. Die Vermischung von Mitteln aus dem Bundeshaushalt mit den nicht-staatlichen Mitteln im EEG-Ausgleichsmechanismus würde den Finanzierungsmechanismus des EEG insgesamt der Beihilfenkontrolle durch die EU-Kommission unterwerfen. (ur)

Der Bericht „Senkung der EEG-Umlage und Beihilferecht“ zum Download (Deep Link)
https://www.stiftung-umweltenergierecht.de

Stichwörter: Politik, CO2-Preis, EEG-Umlage, Stiftung Umweltenergierecht



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