[15.12.2017] Das Verwaltungsgericht Aachen hat die Klage gegen die Stadt hinsichtlich des Baus von Windenergieanlagen im Windpark Münsterwald abgewiesen.
Die Stadt Aachen hat im November 2015 den Betrieb von sieben bis zu 200 Meter hohen Windenenergieanlagen im Windpark Münsterwald im Süden des Stadtgebiets genehmigt. Dagegen hatte die Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nordrhein-Westfalen geklagt. Das Aachener Verwaltungsgericht hat diese Klage mit dem Urteil vom 1. Dezember 2017 abgewiesen mit folgender Begründung: Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung sei rechtmäßig. Zum einen sei die Sachverhaltsermittlung im Ergebnis rechtlich nicht zu beanstanden. Der Errichtung der sieben Windenergieanlagen im Wald stünden auch keine Belange des Natur- oder Artenschutzrechts entgegen. [...] Dem Betrieb des Windparks stehe auch nicht entgegen, dass dieser in einem Landschaftsschutzgebiet errichtet werden solle. Von dem insofern grundsätzlich bestehenden Bauverbot habe der Vorhabenträger wegen des öffentlichen Interesses am Ausbau regenerativer Energien befreit werden dürfen. Wie das Verwaltungsgericht mitteilt, kann der Kläger gegen das Urteil einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen, über den dann das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster entscheidet.
(ba)
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