[11.8.2017] Die Förderung der kleinen Wasserkraft in Baden-Württemberg feiert ihr Comeback. Das Umweltministerium hat die neuen Fördergrundsätze an die EU-Richtlinien angepasst und bereits veröffentlicht.
Die Landesregierung Baden-Württemberg unterstützt künftig wieder den Ausbau der kleinen Wasserkraft. Wie das baden-württembergische Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft meldet, musste das Landesförderprogramm zur technischen und ökologischen Modernisierung der kleinen Wasserkraft im September 2014 auf Drängen der EU-Kommission eingestellt werden. Diese sah in dem Investitionsprogramm und dem EEG eine unzulässige Doppelförderung. Jetzt feiert die Investitionsförderung ihr Comeback. Laut dem Ministerium habe dasselbe ein Konzept erarbeitet, das an die europarechtlichen Vorgaben angepasst wurde.
Anlässlich der Veröffentlichung der neuen Fördergrundsätze bekräftigte der baden-württembergische Umweltminister Franz Untersteller (Bündnis 90/Die Grünen): „Ich bin froh, dass wir den Ausbau und die Modernisierung der klimafreundlichen Wasserkraft wieder finanziell unterstützen können. Das zähe Ringen und die langwierigen Gespräche mit dem Bund und der EU haben sich gelohnt.“ Ab sofort können bestehende Anlagen mit einer Leistung von mindestens 100 Kilowatt eine Zuwendung beantragen, informiert das Ministerium. Auch für die Revitalisierung solcher Anlagen stünden Fördermittel zur Verfügung. Maßnahmen an Anlagen mit einer Leistung ab 40 Kilowatt seien dann förderfähig, wenn sie bereits bei Erstellung des Förderprogramms vor drei Jahren bewilligungsreif und aktenkundig gewesen sind. Je Maßnahme betrage der maximale Zuschuss 200.000 Euro.
(me)
http://www.um.baden-wuerttemberg.deFördergrundsätze kleine Wasserkraft (PDF; 2,1 MB) (Deep Link)
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