[11.7.2016] Nach dem jetzigen Entwurf für ein Energie- und Stromsteuergesetz würde die Stromsteuerfreiheit für viele Klärgas-BHKW aufgehoben werden. Der BDEW fordert deshalb Nachbesserungen.
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) kritisiert den Entwurf für ein novelliertes Energie- und Stromsteuergesetz. Dieses sorge für gravierende Einschränkungen bei der Stromsteuerfreiheit von Blockheizkraftwerken (BHKW). Hocheffiziente Blockheizkraftwerke der Abwasserunternehmen in Deutschland würden teilweise unrentabel. Gleichzeitig setze man zusätzliche CO2-Einsparungen aufs Spiel. Jörg Simon, BDEW-Vizepräsident Wasser/Abwasser, sagt: „Seit Jahrzehnten setzen die Abwasserentsorger das bei der Klärschlammaufbereitung anfallende Klärgas umweltschonend und energieeffizient in Blockheizkraftwerken ein und nutzen es zur Eigenstromversorgung. Die jetzt vorgesehenen Regelungen, die diese Woche zwischen den Bundesministerien beraten werden, würden die Wirtschaftlichkeit von Anlagen in nahezu allen großen Städten Deutschlands gefährden.“ Früher wurde das im Gesamtprozess der Abwasserbehandlung anfallende Klärgas abgefackelt, während es heute effizient in BHKW genutzt wird, um Strom und Wärme zu erzeugen. Laut dem BDEW ist der Strom aus Klärgas bislang von der Stromsteuer befreit, solange er für die Eigenversorgung eingesetzt wird. Das Bundesfinanzministerium wolle jetzt aber Steuererleichterungen für Blockheizkraftwerke nur noch für Anlagen bis zu einer Leistungsgrenze von einem Megawatt gewähren. Eine Mengenbegrenzung soll die Steuererleichterungen weiter einschränken. Der Weg zu energieautarken Kläranlagen, wie sie aus Effizienzgründen richtig seien, werde mit den Plänen verbaut. Die Grenze, ab der BHKW Steuererleichterungen bekommen, müsse deshalb wieder auf zwei Megawatt angehoben werden, fordert der Branchenverband.
(me)
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