[27.6.2016] Zwei wichtige Gesetze – das Gesetz zur Weiterentwicklung des Strommarkte und das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende – sind jetzt vom Bundestag verabschiedet worden.
Der Bundestag hat jetzt die Gesetze zur Weiterentwicklung des Strommarktes und zur Digitalisierung der Energiewende beschlossen. Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) sprach von der größten Reform des Strommarktes seit der Liberalisierung in den 1990er-Jahren: „Mit dieser Reform machen wir den Strommarkt fit für wachsende Anteile erneuerbarer Energien. Deutschlands Stromversorgung wird so kostengünstig und verlässlich bleiben, gerade und erst recht wenn zunehmend Wind- und Sonnenstrom das Marktgeschehen bestimmen.“ Das Strommarktgesetz hat den Strommarkt 2.0 zum Ziel, getrennt vom Strommarkt soll es aber auch eine Kapazitätsreserve geben. Wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) mitteilt, werden etwa 13 Prozent der Braunkohlekapazitäten stillgelegt beziehungsweise in eine Sicherheitsbereitschaft überführt.
Neu: Netzstabilitätskraftwerke
Ein Tag vor der Verabschiedung des Gesetzes hatte der Wirtschaftsausschuss noch wesentliche Änderungen zu so genannten Netzstabilitätsanlagen mit in das Gesetz aufgenommen und verabschiedet. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) sieht die neuen Regelungen kritisch. War es bislang vorgesehen, die Netzreserve über eine Ausschreibung um zwei Gigawatt neue Gaskraftwerke in Süddeutschland zu erweitern, sollen die Übertragungsnetzbetreiber nun anstatt dessen eigene Erzeugungsanlagen, so genannte Netzstabilitätsanlagen, für die Übergangszeit zwischen vollständigem Atomausstieg im Jahr 2021 und dem voraussichtlich im Jahr 2025 abgeschlossenen Netzausbau errichten und betreiben. Die Anlagen werden außerhalb des Marktes eingesetzt und danach stillgelegt. Die erzielten Erlöse sollen netzentgeltreduzierend wirken. Die Anlagen dürfen aber erst errichtet werden, wenn ab dem Jahr 2021 netztechnischer Bedarf besteht. Diesen Umstand müssten die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) selbst ermitteln und durch die BNetzA bestätigen lassen. VKU-Hauptgeschäftsführerin Katherina Reiche bemängelt: „Der fehlende Netzausbau behindert die Energiewende und verursacht an vielen Stellen Probleme, die eine stärkere Regulierung nach sich ziehen. Darunter leiden die Erzeuger. Die Regelung, dass Übertragungsnetzbetreiber nun selbst Anlagen bauen und betreiben dürfen, treibt dies auf die Spitze. Denn damit wird ein Teil der wettbewerblichen Erzeugung in den regulierten Bereich des Netzbetriebs überführt.“ Der Bundesrat wird sich zwar in einem weiteren Durchgang mit dem Gesetz befassen, dieses ist jedoch laut dem BMWi nicht zustimmungspflichtig. Es bedarf jedoch der beihilferechtlichen Genehmigung durch die EU-Kommission.
Die Digitalisierung der Energiewende
Das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende macht laut dem BMWi den Stromsektor zum Vorreiter beim Entwurf neuer, innovativer Geschäftsmodelle. Im Zentrum des Gesetzes steht die Einführung intelligenter Messsysteme. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) kritisiert weiterhin, dass die Verantwortung der Verteilnetzbetreiber für die Datenaggregation an Millionen von Messstellen auf die Übertragungsnetzbetrieber übergehen soll. Bislang wurde diese Aufgabe von den Verteilnetzbetreibern durchgeführt. Stefan Kapferer, Vorsitzender der BDEW-Hauptgeschäftsführung, sagt: „Das widerspricht der Logik der Energiewende: Sie verläuft dezentral und erfordert folglich auch eine dezentrale Steuerung der Prozesse und Datenerhebung. Eine Neuverteilung der Aufgaben wäre ineffizient und würde eingespielte Prozesse in Frage stellen.“ Der BDEW fordert deshalb die Bundesländer auf, sich für eine Korrektur auf den letzten Metern einzusetzen.
(me)
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