[7.11.2013] Die EU-Kommission hat ein Leitlinienpaket zur Ausgestaltung eines europäischen Energiebinnenmarkts vorgelegt. Erneuerbare Energien sollen wettbewerbsfähiger und marktorientierter werden. Interessenverbände in Deutschland begrüßten die Vorschläge, verwiesen aber auch auf regionale Unterschiede.
Europa ist gespalten. Während sich Länder wie Deutschland auf die Energiewende vorbereiten, wird andernorts weiterhin auf die konventionelle Stromerzeugung aus Kohle und Kernkraft gesetzt. Dies hat Einfluss auf die Förder- und Ausbaustrategien der einzelnen Mitgliedstaaten und damit auch auf den Energiebinnenmarkt als Ganzes. Werden staatliche Eingriffe nicht sorgfältig ausgestaltet, können in Europa Wettbewerbsverzerrungen entstehen, die zu höheren Energiepreisen für Privathaushalte als auch für Unternehmen führen. Die EU-Kommission hat daher am Dienstag (5. November 2013) den Mitgliedstaaten mehrere Leitlinien für staatliche Interventionen im Stromsektor vorgeschlagen. Ziel sei es, den Regierungen Informationen, Strategien und nachahmenswerte Verfahren an die Hand zu geben, damit sie ihre nationalen Regelungen – insbesondere bei der Förderung erneuerbarer Energien – in die richtigen Bahnen lenken können.
Förderung nach Maß
Die Europäische Kommission empfiehlt, die finanzielle Unterstützung im Stromsektor auf das notwendige Maß zu beschränken und erneuerbare Energien wettbewerbsfähig zu machen. Die Förderregelungen sollten möglichst flexibel sein und den sinkenden Erzeugungskosten Rechnung tragen. Mit zunehmender Reife könnten die Technologien allmählich den Marktpreisen ausgesetzt und die Subventionierung eingestellt werden. Die Mitgliedstaaten sollten zudem ihre Strategien zur Förderung erneuerbarer Energien besser aufeinander abstimmen, um die Kosten für die Verbraucher niedrig zu halten. Auch beim Thema Reservekapazität gebe es Handlungsbedarf: So sollten die Regierungen alle Wettbewerbsverzerrungen beseitigen, die Anreize für Investitionen in Erzeugungskapazitäten verhindern. Laut Kommission kommen als Ursachen regulierte Preise oder hohe Subventionen für erneuerbare Energien infrage. Zudem müssten Stromerzeuger verstärkt auf Marktsignale reagieren und Flexibilität auf der Nachfrageseite unterstützen. Dabei dürfe nicht nur in nationalen Kategorien gedacht werden. Die Reservekapazitätsmechanismen sollten auch die europäische Perspektive miteinbeziehen.
Die EU-Kommission betont, dass es sich bei dem Leitlinienpaket nicht um einen verbindlichen Rechtsakt handelt. Dennoch führe es die wichtigsten Grundsätze auf, welche die Kommission bei der Prüfung staatlicher Interventionen zur Förderung von erneuerbaren Energien, Kapazitätsmechanismen oder nachfrageseitigen Maßnahmen anwendet. Insofern sei sie maßgeblich für die künftige Durchsetzung der EU-Regeln für staatliche Beihilfen oder des EU-Energierechts.
Subsidiarität erhalten
In Deutschland wurde die Mitteilung der Europäischen Kommission recht positiv aufgenommen. Hildegard Müller, Vorsitzende des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), begrüßte die Vorschläge im Leitlinienpaket. Nationale Alleingänge bei der Versorgungssicherheit oder auch die nationale Bepreisung von CO2 wie beispielsweise in Großbritannien seien nicht zielführend. „Insofern ist die Mitteilung der Europäischen Kommission ein wichtiger Schritt, um den europäischen Binnenmarkt zu verwirklichen“, so Müller. Erfreulich sei, dass die Europäische Kommission der vom BDEW vorgeschlagenen Strategischen Reserve grundsätzlich positiv gegenüberstehe. Gerade in einer Übergangsphase sei sie ein kostengünstiges, einfach einzuführendes und reversibles Instrument der Versorgungssicherheit. Auch der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) sprach sich grundsätzlich für die Pläne aus, warnte allerdings vor einer unsachgemäßen Angleichung regionaler Unterschiede. VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck: „Wir unterstützen die energiepolitischen Ziele der EU und setzen uns für eine sichere und klimaschutzorientierte Energieversorgung ein. Diese Ziele werden am besten in einem funktionierenden Energiemarkt auf der Grundlage eines fairen und offenen Wettbewerbs verwirklicht.“ Dennoch sollte die EU-Kommission sich nicht in Details ergehen oder uniforme Lösungen für alle Mitgliedsstaaten vorgeben, sondern eher einen ordnungspolitischen Rahmen vorgeben. „Die konkrete Ausgestaltung sollte dann an die jeweiligen nationalen Gegebenheiten angepasst auf nationalstaatlicher Ebene umgesetzt werden können“, so Reck. Aus Sicht des Bundesverbands Erneuerbare Energie (BEE) ist das Subsidiaritätsprinzip jedoch kaum gefährdet: „Brüssel bestimmt keine Gewinner und Verlierer der Energiewende“, sagt BEE-Geschäftsführer Hermann Falk. „Brüssel hebt Beispiele für eine erfolgreiche Förderpolitik heraus, lässt aber den Mitgliedstaaten die Freiheit, flexibel nach ihren nationalen Gegebenheiten zu entscheiden.“
Marc Tosenberger
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Bildquelle: Europäische Kommission