[12.9.2024] Laut einer aktuellen Unterrichtung der Bundesregierung besteht das Risiko, dass Deutschland seine Klimaziele im Rahmen der EU-Klimaschutzverordnung bis 2030 nicht erreicht. Insbesondere die Sektoren Gebäude und Verkehr sind betroffen.
Deutschland könnte seine Vorgaben der EU-Klimaschutzverordnung (Effort Sharing Regulation, ESR) für den Zeitraum von 2021 bis 2030 verfehlen. Dies geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung (20/12450) hervor, die sich auf einen Bericht des Expertenrats für Klimafragen (ERK) stützt. Der ERK hebt hervor, dass die Wirkung der kürzlich beschlossenen Maßnahmen verzögert eintritt. Daher empfiehlt er, nicht auf eine erneute Zielverfehlung zu warten, sondern zusätzliche Maßnahmen zeitnah umzusetzen. Besonders die Sektoren Gebäude und Verkehr stehen im Fokus, da hier die größten Überschreitungen verzeichnet werden.
Eine formale Feststellung der EU-Kommission über einen unzureichenden Fortschritt Deutschlands bei der Erfüllung der ESR-Verpflichtungen liegt bislang nicht vor.
(th)
Hier können Sie den Bericht des Expertenrats für Klimafragen einsehen. (Deep Link)
https://www.bundestag.de
Stichwörter:
Politik,
ERK,
EU-Klimaziele,
Bundesregierung