DVGW-2407.18-rotation

Samstag, 17. August 2024

EU-Notfallverordnung:
VKU begrüßt Formulierungshilfe


[1.2.2023] Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hat einen Entwurf für die Umsetzung der EU-Notfallverordnung vorgelegt. Der VKU begrüßt die Verabschiedung der Formulierungshilfe durch das Kabinett.

Das Bundeskabinett hat am Montag (30. Januar 2023) den von Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck vorgelegten Entwurf einer Formulierungshilfe zur Umsetzung der EU-Notfallverordnung (Verordnung EU 2022/2577) beschlossen. Diese ermöglicht es den EU-Mitgliedstaaten, bei erneuerbaren Energien, Speichern und Netzen unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen von der Artenschutzprüfung und der Umweltverträglichkeitsprüfung zu machen. Die EU-Notfallverordnung soll nun durch Änderungen des Windenergie-Flächenbedarfsgesetzes, des Windenergie-auf-See-Gesetzes und des Energiewirtschaftsgesetzes in nationales Recht umgesetzt werden.
Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU), erklärte dazu: „Mit der Umsetzung der EU-Notfallverordnung in nationales Recht stellt die Bundesregierung die von vielen erhofften und erwarteten Weichen für einen beschleunigten Ausbau von Windenergieanlagen an Land und auf See sowie für den Ausbau der Übertragungsnetze und neue Hochspannungsleitungen. Für ausgewiesene EE- und Netzflächen, die bereits eine Strategische Umweltprüfung (SUP) durchlaufen haben, entfällt im Genehmigungsverfahren die Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und zur artenschutzrechtlichen Prüfung.“
Für die Bundesländer und die Genehmigungsbehörden werde es deutlich einfacher, den Ausbau der Windenergie voranzutreiben und Anlagen zügig zu genehmigen. Dies sollte aus Sicht des VKU jedoch nicht nur befristet für 18 Monate ermöglicht werden, sondern dauerhaft im europäischen und nationalen Recht verankert werden. Darüber hinaus sollten Erleichterungen auch für Netzverstärkungsmaßnahmen und auf Verteilnetzebene geschaffen werden. (al)

https://www.vku.de

Stichwörter: Politik, EU-Notfallverordnung, VKU



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