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Rheinland-Pfalz:
Fortschreibung des LEPs


[20.1.2023] In Rheinland-Pfalz soll der Ausbau von Wind- und Solaranlagen weiter vorangetrieben werden. Dazu hat der Ministerrat jetzt die Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms beschlossen.

Der Ministerrat in Rheinland-Pfalz hat jetzt die Fortschreibung des Kapitels Erneuerbare Energien im Landesentwicklungsprogramm (LEP IV) beschlossen. Wie das Ministerium des Innern und für Sport mitteilt, soll die Fortschreibung noch im Januar in Kraft treten. Innenminister Michael Ebling (SPD) kündigte zudem an, dass Solaranlagen auch auf denkmalgeschützten Gebäuden künftig im Regelfall genehmigt werden.
Durch die Änderung im LEP IV würden die Mindestabstände von Windrädern zu Wohnsiedlungen auf einheitlich nur noch 900 Meter – gemessen ab Mastfußmitte – reduziert. Bisher hätten bei Anlagen mit mehr als 200 Metern Höhe 1.100 Meter Mindestabstand gegolten. Eine zusätzliche Abstandsreduzierung um 20 Prozent auf dann 720 Meter sei zulässig, wenn alte Windenergieanlagen durch neue ersetzt werden. Im Gegensatz zu früher sei bei diesem Repowering keine Verringerung der Anlagenanzahl mehr erforderlich.
Michael Ebling erläutert: „Durch die neuen Regelungen werden über sieben Prozent der Landesfläche von Rheinland-Pfalz zusätzlich für Windenergieanlagen grundsätzlich geöffnet. Insgesamt können dann rund 20 Prozent der Landesfläche potenziell für die Windenergie genutzt werden – das entspricht 400.000 Fußballfeldern oder auch mehr als der 1,5-fachen Fläche des Saarlandes.“ Es komme nun darauf an, dass die Kommunen die neu geschaffenen Möglichkeiten für einen kräftigen Ausbau der Erneuerbaren nutzten.

Windenergienutzung in Naturpark-Kernzonen

Angaben des Ministeriums zufolge ist eine weitere Neuerung, dass die Windenergienutzung in Naturpark-Kernzonen künftig nicht mehr vollständig ausgeschlossen ist. Ausnahmen sollen zulässig sein, wenn das Schutzziel der Kernzone nicht erheblich gestört wird. Zudem werde künftig auch eine Zulassung von Einzelstandorten bei Windrädern möglich sein. Die Errichtung im räumlichen Verbund von mindestens drei Anlagen bleibe aber weiter ein Grundsatz der Raumordnung.
Der Schutz des Unesco-Welterbes Oberes Mittelrheintal werde mit der Fortschreibung des LEP IV sogar erweitert. Durch Ausschlussgebiete, die gestaffelt für bestimmte Windenenergieanlagenhöhen gelten, sei sichergestellt, dass der Welterbestatus des Tals nicht gefährdet wird. Mit Blick auf das Biosphärenreservat Pfälzerwald bleibe es zunächst beim vollständigen Ausschluss von Windenergieanlagen. Änderungen könnten nach abschließender Abstimmung mit dem MAB-Nationalkomitee zu gegebener Zeit erfolgen.
Für Freiflächen-Photovoltaikanlagen würden ebenfalls Neuregelungen getroffen. In den regionalen Raumordnungsplänen müssten künftig zumindest Vorbehaltsgebiete für solche Anlagen ausgewiesen werden. Sie sollen insbesondere entlang von Straßen und Schienen entstehen. (th)

https://mdi.rlp.de

Stichwörter: Politik, Rheinland-Pfalz, LEP



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