[11.10.2022] Niedersachsen hat ein Vergabeverfahren für die Verpachtung der Dachflächen landeseigener Liegenschaften in den Landkreisen Emsland, Cloppenburg, Oldenburg, Vechta, Grafschaft Bentheim und Osnabrück sowie den Städten Oldenburg und Osnabrück gestartet.
Das Land Niedersachsen hat jetzt das europaweite Vergabeverfahren für die Verpachtung der Dachflächen der landeseigenen Liegenschaften im südlichen Bereich der Region Nordwest gestartet. Dazu zählen die Landkreise Emsland, Cloppenburg, Oldenburg, Vechta, Grafschaft Bentheim und Osnabrück sowie die Städte Oldenburg und Osnabrück. Bereits am 2. Oktober 2022 ist die Ausschreibung auf der landeseigenen Plattform erschienen. Interessierte Unternehmen können sich bis zum 1. November 2022 um 12:00 Uhr auf die Nutzung von rund 500 Gebäuden mit einer Gesamtdachfläche von circa 325.000 Quadratmetern bewerben. Der dort in den noch zu errichtenden Photovoltaikanlagen produzierte Strom soll – soweit dies technisch möglich ist – jeweils unmittelbar in den Gebäuden der Landesliegenschaften geliefert werden.
„Der Landesregierung ist es ein wichtiges Anliegen, ihre Möglichkeiten als Immobilienbesitzerin vollständig auszuschöpfen, um die angestrebten Klimaziele zu erreichen“, erklärte dazu Finanzminister Reinhold Hilbers (CDU). „Aufgrund der Vielzahl geeigneter Dachflächen und dem damit verbundenen hohen Investitionsvolumen bietet sich die Zusammenarbeit mit erfahrenen Partnern an, die über die notwendigen Kapazitäten sofort verfügen. Das ist die schnellste und effektivste Vorgehensweise“, so Hilbers. Das Land Niedersachsen verfügt insgesamt über rund 5.500 eigene Bauwerke, die von Landesbehörden und Hochschulen genutzt werden. Ziel ist es, möglichst schnell alle geeigneten Dächer mit Photovoltaikanlagen zu versehen. Bereits im Juli 2022 startete Niedersachsen zwei Pilotprojekte gemeinsam mit enercity aus Hannover und den Stadtwerken Uelzen. Für die Dachflächen in den weiteren Regionen in Niedersachen werden im nächsten Kalenderjahr weitere Vergabeverfahren durchgeführt. Damit setzt das Land auch die Vorgaben der im Juni 2022 beschlossen umfassenden Novelle des Klimagesetzes um.
(ur)
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