[28.6.2022] juwi kritisiert den Entwurf des neuen Windenergie-an-Land-Gesetzes und macht Vorschläge zur Nachbesserung.
Mit der bevorstehenden Verabschiedung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) wird der Gesetzgeber die Ausbaukorridore und Ausschreibungsmengen auf das 80-Prozent-Ökostrom-Ziel bis 2030 neu justieren. Mit dem am 15. Juni im Kabinett beschlossenen Wind-an-Land Gesetz (WaLG) plant die Bundesregierung zudem weitere entscheidende Weichenstellungen, die ebenfalls noch vor der Sommerpause im Parlament verabschiedet werden sollen. Während die EEG-Novelle klare Ausbauziele setzt und mit Ausbaupfaden hinterlegt, sieht juwi noch dringenden Korrekturbedarf beim Wind-an-Land Gesetz. Hauptkritikpunkt: Die zu langen Zeiträume, bis die Bundesländer die ihnen zugeordneten Flächenanteile verbindlich ausgewiesen haben müssen und ernsthafte Konsequenzen folgen. „Das kann und muss deutlich schneller gehen“, fordert deshalb juwi-CEO Carsten Bovenschen. „Aktuell gleicht die Regelung noch einem zahnlosen Tiger, der in der nächsten Legislaturperiode überhaupt erst Zähne entwickeln wird.“
„Für das Wind an Land Gesetz muss es in der Praxis dazu kommen, dass die Bundesländer schnell geeignete Flächen ausweisen und diese effektiv und rechtssicher beplant werden können", fordert Bovenschen. „Vor allem müssen die Konsequenzen unmittelbar spürbar sein, sollten einzelne Bundesländer ihren Ausweisungspflichten nicht nachkommen.“ Im aktuellen Gesetzentwurf ist eine Prüfung erst für Mitte 2024 geplant, eine ernsthafte Überprüfung sogar erst für das Jahr 2026. Länder wie Bayern könnten damit ihre Mindestabstandsregelung (10H) noch mehrere Jahre beibehalten und damit den notwendigen Ausbau weiter blockieren. Aus Sicht des Unternehmens wäre eine Vorverlegung des ersten Nachweises über erfolgte Planungs- beziehungsweise Gesetzgebungstätigkeiten auf den 30. November 2023 möglich – oder sogar früher. Aktuell vorgesehen ist der 31. Mai 2024. Zudem sollten die Bundesländer, die bereits jetzt wenigstens 80 Prozent ihrer 2026er-Zielwerte für die Flächenausweisung erreicht haben, höhere Werte erhalten und damit schon Teile ihres 2032-Zielwertes erfüllen können. Um eine Genehmigungsdelle bis 2026 zu verhindern, sieht es das Unternehmen auch als unbedingt erforderlich an, dass die Gemeinden nur eingeschränkt die Möglichkeit erhalten, aktuelle Baugesuche zurückzustellen.
(ur)
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