[7.2.2022] Mecklenburg Vorpommerns Klimaschutzminister Till Backhaus (SPD) hat jetzt einen Treibhausgasbericht für die Jahre 2019 und 2020 angekündigt. Dieser soll die Grundlage für die Erarbeitung eines Klimaschutzgesetzes für das Land bereitstellen.
Im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern hat der Klimaschutzminister Till Backhaus (SPD) jetzt einen umfassenden Treibhausgasbericht für die Jahre 2019 und 2020 angekündigt. Er solle eine entscheidende Grundlage für die Erarbeitung eines Klimaschutzgesetzes darstellen. Wie das mecklenburg-vorpommersche Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt mitteilt, gibt das Land Mecklenburg-Vorpommern den besagten Bericht in einem Turnus von zwei Jahren heraus. Er weise die landesweiten Treibhausgasemissionen aus und beleuchte einzelne Sektoren. Grundlage dafür bildeten bundesweit einheitliche Berechnungsmethoden. An dieser Vorgehensweise wolle Backhaus, der seit November 2021 als Klimaschutzminister für Mecklenburg-Vorpommern in der Verantwortung steht, festhalten. Gleichwohl solle der Bericht um weitere Sektoren wie Moore und Wälder ergänzt werden. Das von Backhaus angekündigte Klimaschutzgesetz gehe auf die Eigeninitiative des Landes zurück, nachdem das Bundesverfassungsgericht elf Verfassungsbeschwerden abgelehnt hat, die unter anderem strengere Klimaschutzmaßnahmen einforderten. Trotz dieser Entscheidung sehe Backhaus die Länder weiterhin in der Pflicht und kündigte an, Klimaschutzziele für das eigene Land setzen und gesetzlich verankern zu wollen.
Treibhausgasemissionen seit 1990 um 35 Prozent gesenkt
Zu den dieses Vorhaben unterstützenden Treibhausgasbericht erläutert Backhaus: „Um sinnvolle Klimaschutzmaßnahmen festlegen und deren Wirksamkeit objektiv beurteilen zu können, brauchen wir zunächst ein wissenschaftlich fundiertes Monitoring. Wir müssen wissen, wo und wie Emissionen hier im Land entstehen, um dann Sektorenziele festlegen zu können. Der konkrete Auftrag für den neuen Bericht wird aktuell zwischen meinem Haus und dem Wirtschaftsministerium abgestimmt und kann hoffentlich noch im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung ausgelöst werden.“
Angaben des Ministeriums zufolge wurde 2021 ein Energie- und CO2-Bericht veröffentlicht, der die Treibhausgase von 1990 bis 2018 bilanziert. Dieser berücksichtige neben den energiebedingten Emissionen auch die nicht-energiebedingten Emissionen aus Industrie, Land- und Forstwirtschaft oder der Abfallwirtschaft. Im Zehnjahreszeitraum von 2009 bis 2018 betrügen die Treibhausgasemissionen des Landes demnach insgesamt durchschnittlich 19,1 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente. Die niedrigsten Gesamtemissionen wurden mit 18,5 beziehungsweise 17,9 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente für die Jahre 2017 und 2018 ermittelt.
„Das ist also die Menge, die Mecklenburg-Vorpommern nach aktuellem Kenntnisstand einsparen muss, um bis 2040 klimaneutral zu sein. Das ist eine Herkulesaufgabe, die nur zu bewältigen ist, wenn wir die Klimaschutzmaßnahmen deutlich intensivieren“, sagt Backhaus. Dem Ministerium zufolge konnten seit 1990 die landesweiten Treibhausgasemissionen – damals waren es 27,4 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente – um etwa 35 Prozent gesenkt werden.
Potenzial der Moore
Backhaus sieht aber weiteres Entwicklungspotenzial: „Mecklenburg-Vorpommern hat insbesondere durch seine weiten Moorflächen sehr gute Voraussetzungen, um Treibhausgase langfristig zu senken. Dieser Bereich – aber auch die Klimaschutzpotenziale unserer Wälder – müssen in bestehenden Berichten künftig berücksichtigt werden. Mit dem Moorschutzzentrum Greifswald und anderen renommierten Einrichtungen haben wir hier im Land die notwendige Expertise, um diesen Prozess zu begleiten.“
Dem Vorschlag der Opposition, für die Berechnung der Emissionen den UBA-CO2-Rechner zu nutzen, erteilt der Minister eine Absage: „Wir müssen vergleichbare Berechnungsmethoden nutzen, um den Erfolg der Maßnahmen einschätzen und fundierte Maßnahmen ableiten zu können. Der UBA-CO2 Rechner ist sehr gut geeignet, um das persönliche Verhalten der Verbraucher und die eigenen Einflussmöglichkeiten zu prüfen. Für die vergleichbare Berechnung der Emissionen im Land stellt er hingegen keine Option dar.“
Künftig solle sich der Agrarausschuss des Landtags mit der Ausweitung und der Ausdefinierung weiterer Betrachtungsaspekte des Berichts beschäftigen.
(th)
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