[7.6.2021] In einem Antrag an den Bundesrat zur Änderung des Klimaschutzgesetzes fordert das Land NRW eine umfassende Förderung der Geothermie und einen Masterplan für Deutschland.
Das Land Nordrhein-Westfalen setzt sich für eine stärkere Berücksichtigung und Förderung der Geothermie im Klimaschutzgesetz ein. Das berichtet der Bundesverband Geothermie (BVG). In dem Antrag vom 27. Mai 2021 (Drucksache 411/2/21) wird gefordert, „bestehende und bekannte Investitionsbremsen in der Gebäudesanierung, wie beispielsweise für den Einsatz der Wärmepumpen-Technologie oder beim Ausbau von Mieterstrom, endlich zu lösen“. Die Energie- und Wärmewende im Gebäudesektor soll „sicher, sauber und bezahlbar“ sein, damit Eigentümerinnen und Eigentümer sowie der Mieterinnen und Mieter ihren Beitrag leisten können.
Eine klimaneutrale Wärmeversorgung kann demnach bis 2050 durch einen Mix aus Geothermie, Solarthermie, Bioenergie und Power to X oft in Verbindung mit Wärmepumpen realisiert werden. Gemäß einer aktuellen Studie des Umweltbundesamtes vom Oktober 2020 kann Tiefe Geothermie hierbei 118 Terrawattstunden pro Jahr beitragen. Einen deutlich höheren Beitrag kann die Oberflächennahe Geothermie in Verbindung mit Wärmepumpen liefern. Damit diese nachhaltige und sichere Technologie nun rasch ausgebaut wird, fordert NRW „einen Masterplan Geothermie für den Ausbau der geothermischen Wärmenetze in der Bundesrepublik Deutschland gemeinsam mit den Ländern zu erarbeiten, um die Konversion der Energieversorgung hin zu CO2-freien Wärmequellen voranzutreiben“. Die Forderungen des Antrages entsprechen den Forderungen des Impulspapiers des BVG „Klimaneutrale Wärme aus Geothermie 2030 / 2050“.
(ur)
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