[8.5.2020] Der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung fordert in einem Zehn-Punkte-Programm, dass die Energiewende in der Strom- und Wärmeversorgung im Kohleausstiegsgesetz mit flexibler KWK zur Konjunkturbelebung genutzt wird.
Im Mai wird im Deutschen Bundestag die Befassung mit dem Entwurf der Bundesregierung für ein Kohleausstiegsgesetz fortgesetzt. Vor diesem Hintergrund hat der Bundesverband Kraft-Wärmekopplung (B.KWK) am 6. Mai 2020 ein Schreiben an die Politik versendet, das Punkte mit Empfehlungen für eine Konjunkturbelebung durch Investitionen in die Kraft-Wärme-Kopplung umfasst. Der aktuell in den Ausschüssen des Deutschen Bundestags diskutierte Gesetzentwurf zum Kohleausstiegsgesetz mit den Änderungen im Kraft-Wärme-Gesetz (KWKG) beinhalte nicht nur den Kohleausstieg, so der Verband. Im Bereich des KWKG seien gute Ansätze für die leitungsgebundene Wärmeversorgung enthalten, diese seien aber für eine Versorgung ohne Kohlekraftwerke nicht ausreichend.
Ein Abrücken der Bundesregierung von einer grundlegenden Evaluierung des KWKG in dieser Legislaturperiode verhindere einen systemdienlichen Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung für die Energiewende. Nachdem das Kabinett die Änderungsvorschläge der Stellungnahme des Bundesrats vom 13. März 2020 nicht aufgegriffen habe, habe der B.KWK der Politik jetzt seine Vorschläge zur Konjunkturbelebung durch Investitionen in die Kraft-Wärme-Kopplung vorgelegt. Dazu gehören die Investitionsförderung für Versorgungssicherheit, die Förderung hochflexibler motorischer KWK-Anlagen (BHKW), die Förderung für hochflexible motorische KWK-Anlagen und Brennstoffzellen kleiner 100 Kilowatt in der Objekt- und Arealversorgung mit stromoptimierter, wärmegedeckelter Betriebsführung, die Förderung der Energiewende mit dem Ausbau von Wärmenetzen, die Förderung CO2-armer Wärme in allen KWK-Anlagen und Wärmesystemen, die Förderung von BHKW kleiner 50 kWel bis zur Evaluierung des KWKG 2022, die Verringerung des Administrationsaufwands durch die Netzbetreiber, die Förderung der Energiedienstleister und Contractoren in der Objekt- und Arealversorgung, der Ausgleich für eine CO2-Bepreisung im BEHG für hocheffiziente gasbetrieben KWK-Anlagen sowie die Förderung für neue und modernisierte Kraftwerksanlagen.
(ur)
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