BDEW-Waermewend-2406.05-rotation

Samstag, 20. Juli 2024

Kommunalrichtlinie:
Antragsfenster ist wieder offen


[10.1.2018] Im Rahmen der Kommunalrichtlinie können Kommunen Fördergelder für Klimaschutzprojekte erhalten. Bis 31. März 2018 können wieder Anträge gestellt werden.

Seit 1. Januar 2018 können Kommunen, kommunale Unternehmen und andere lokale Akteure im Rahmen der Kommunalrichtlinie des Bundesumweltministeriums wieder Fördergelder für die Umsetzung von Klimaschutzprojekten beantragen. Darauf macht das Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) des Deutschen Instituts für Urbanistik (difu) aufmerksam. Gefördert werden laut SK:KK sowohl strategische als auch investive Maßnahmen. Dazu gehören beispielsweise die Erstellung von Klimaschutzkonzepten, die Einstellung eines Klimaschutzmanagers, die Umrüstung von Straßen- oder Sporthallenbeleuchtung auf LED oder Maßnahmen im Bereich nachhaltiger Mobilität. Besonders attraktiv sei das Programm für Kommunen, die aufgrund ihrer Haushaltslage nur über begrenzte Finanzmittel verfügen: Sie können erhöhte Zuschüsse erhalten. Die Anträge können bis Ende März gestellt werden. Ein weiteres Antragfenster sei vom 1. Juli bis 30. September 2018 geöffnet. (al)

http://www.klimaschutz.de/kommunen

Stichwörter: Finanzierung, Kommunalrichtlinie, Klimaschutz



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