[20.4.2017] Das Wind-Wasserstoff-Projekt zur Erprobung der Schwarzstartfähigkeit von Windenergie und zur Speicherung des Windstroms in Wasserstoff der Firma Wind-Wasserstoff-Projekt ist einen Schritt weiter.
Das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung in Mecklenburg-Vorpommern hat jetzt das von der Firma Wind-Wasserstoff-Projekt beantragte Zielabweichungsverfahren abgeschlossen. Das Unternehmen Wind-Wasserstoff-Projekt hatte beantragt, bis zu 30 Windräder auf Flächen der Gemeinden Pribsleben, Tützpatz und Gültz zu errichten, welche im derzeit verbindlichen Regionalen Raumentwicklungsprogramm Mecklenburgische Seenplatte nicht als Eignungsgebiete für Windenergie ausgewiesen sind. Parallel wurde in einem Raumordnungsverfahren geprüft, wie das Vorhaben raumverträglich ausgestaltet werden kann.
Das Ministerium hat mit dem jetzigen Bescheid die raumordnerische Zulässigkeit von 13 Windkraftanlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Gültz bestätigt. Die Gemeinde Gültz hat bereits im August 2016 ihre Zustimmung zu dem Vorhaben in einer Gemeindevertretersitzung beschlossen. Gemeinde und Vorhabenträger haben sich zudem darauf geeinigt, dass sich der Investor um den Erwerb und die Sanierung des denkmalgeschützten Herrenhauses in Gültz bemühen wird. Außerdem soll es einen vergünstigten Stromtarif für die Haushalte in der Gemeinde und eine bedarfsgerechte Befeuerung der Windkraftanlagen geben.
Im Rahmen der Prüfung hat das Ministerium den innovativen Charakter des Vorhabens festgestellt, das in seiner vorgesehenen Form nur an diesem Standort realisiert werden könne. Ziel des Projektes ist die geplante Erprobung der Schwarzstartfähigkeit von Windenergie und die Umwandlung überschüssigen Stroms in Wasserstoff. Das Projekt schaffe darüber hinaus Arbeitsplätze in der Region.
Nach dem Zielabweichungsverfahren müsse nun das Verfahren gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz durchlaufen werden. Das zuständige Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte werde dabei die immissionsschutzrechtliche Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens prüfen. Erst nach einer solchen Genehmigung könne das Projekt umgesetzt werden.
(me)
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