DVGW-2407.18-rotation

Sonntag, 18. August 2024

Fernwärmeversorger:
Bundeskartellamt beendet Verfahren


[15.2.2017] Das Bundeskartellamt hat sein Verfahren gegen Fernwärmeversorger wegen Preismissbrauchs abgeschlossen. Die betroffenen Versorger haben insgesamt Zusagen in Höhe von 55 Millionen Euro gemacht.

Das Bundeskartellamt hat seine Preismissbrauchsverfahren gegen Fernwärmeversorger abgeschlossen. Wie dasselbe mitteilt, haben die Versorger einer Reihe von Fernwärmeversorgungsgebieten wegen der Bedenken des Bundeskartellamts bezüglich missbräuchlicher Preiserhöhungen in den Jahren 2010 bis 2012 Zusagen abgegeben. Insgesamt sollen die betroffenen Kunden durch Rückerstattungen in Höhe von 55 Millionen Euro profitieren. Der Hintergrund: Das Bundeskartellamt hatte im März 2013 gegen sieben Unternehmen Verfahren eingeleitet und zwar gegen: Dalkia, Hamburg; Danpower Energie Service, Potsdam; Energie SaarLorLux, Saarbrücken; E.ON Hanse Wärme, Hamburg; RWE Energiedienstleistungen, Dortmund, Stadtwerke Leipzig, Leipzig und Stadtwerke Rostock, Rostock. Während die ersten beiden Verfahren bereits im Jahr 2015 beendet werden konnten, habe man nun die verbliebenen Verfahren abschließen können. Bei einigen Versorgungsgebieten habe sich der Verdacht auf Preiserhöhung nicht erhärtet.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagt: „Der Nachweis eines im kartellrechtlichen Sinne missbräuchlich überhöhten Preises ist im Fernwärmebereich ausgesprochen schwierig. Gleichzeitig ist der Verbraucher hier allerdings in besonderem Maße schutzbedürftig. Er hat in der Regel keine Wechselmöglichkeiten zu einem anderen Fernwärmeversorger. Selbst die Umstellung auf eine andere Heizenergieform ist - wenn überhaupt - nur in längeren zeitlichen Abständen und nicht ohne größeren finanziellen Aufwand möglich.“
Auf innogy SE entfällt laut einer aktuellen Meldung ein Rückerstattungsvolumen von 12,3 Millionen Euro. Das Rückerstattungsvolumen der zur Danpower gehörenden Unternehmen beläuft sich auf gut zwei Millionen Euro und die Stadtwerke Leipzig wurden bereits im Oktober 2015 zu einer zukünftigen Preissenkung von 40,8 Millionen Euro verpflichtet.
Ohne Verfügung konnten die Verfahren gegen HanseWerk Natur als Rechtsnachfolgerin von E.ON Hanse, gegen den Versorger Dalkia sowie gegen die Unternehemen SaarLorLux und die Stadtwerke Rostock eingestellt werden.
Die Zusagen der Unternehmen haben laut dem Bundeskartellamt langjährigen Rechtsstreiten entgegengewirkt. (me)

http://www.bundeskartellamt.bund.de

Stichwörter: Wärmeversorgung, Bundeskartellamt, Dalkia, Danpower Energie Service, Energie SaarLorLux, E.ON Hanse Wärme, RWE Energiedienstleistungen, Stadtwerke Leipzig, Stadtwerke Rostock



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