[4.11.2016] Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) versendet jetzt die Förderbescheide für Investitionen in Kraft-Wärme-Kopplung.
Ende Oktober hat die Europäische Kommission das deutsche Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) beihilferechtlich freigegeben (
wir berichteten). Nun versendet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die ersten Förderbescheide für Investitionen in Kraft-Wärme-Kopplung. Wie die Behörde meldet, liegt das Fördervolumen für KWK-Strom, Wärme- und Kältenetze sowie Wärme- und Kältespeicher bei rund einer Milliarde Euro. Die Förderung für KWK-Strom werde dabei über eine Förderdauer von mehreren Jahren ausgezahlt. Netze und Speicher werden dagegen durch eine einmalige Zuschlagszahlung gefördert. Das KWKG ist bereits Anfang des Jahres in Kraft getreten und stand bisher unter dem Vorbehalt der beihilferechtlichen Genehmigung. Förderung und Zuschläge können laut BAFA auch rückwirkend ab dem 1. Januar 2016 gewährt werden.
(al)
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