BDEW-Waermewend-2406.05-rotation

Freitag, 19. Juli 2024

Anreizregulierung:
Entwertung getätigter Investitionen


[3.6.2016] 450 Millionen Euro soll die neue Anreizregulierungsverordnung die Verteilnetzbetreiber pro Jahr kosten. Laut dem Verband kommunaler Unternehmen (VKU) belegen dies Zahlen der Bundesnetzagentur.

Das Bundeskabinett hat kürzlich den Entwurf zur Änderung der Anreizregulierungsverordnung beschlossen. Ziel ist es, die Investitionsbedingungen der Verteilnetzbetreiber zu verbessern und den Regulierungsrahmen für aktuelle und zukünftige Herausforderungen weiterzuentwickeln. Katharina Reiche, Hauptgeschäftsführerin des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU), bemängelt: „In ihrer derzeitigen Ausgestaltung verfehlt die Novelle das Ziel, die Netze fit für aktuelle und zukünftige Herausforderungen zu machen. Für viele Netzbetreiber verschlechtert sich sogar der Status quo.“ So würden bereits getätigte Investitionen entwertet. Dies zerstöre das Vertrauen der Netzbetreiber, deren Gesellschafter und der Kapitalgeber nachhaltig. Auch schade dies den Eigentümerkommunen massiv. Zahlen der Bundesnetzagentur (BNetzA) belegen laut VKU, dass die Pläne der Bundesregierung einen Verlust von 450 Millionen Euro pro Jahr bei den Verteilnetzbetreibern auslösen. Kürzere Regulierungsperioden und härtere Effizienzvorgaben würden den Kostensenkungsdruck für Verteilnetzbetreiber noch weiter verschärfen. Der VKU fordert daher die Bundesländer auf, im Zuge der anstehenden Beratungen im Bundesrat auf Änderungen zu pochen. Reiche: „Der Vertrauens- und Bestandsschutz für getätigte Investitionen in die Energiewende muss gewährleistet werden. Die verschärften Kostensenkungsvorgaben sind für Netzbetreiber nicht realistisch zu erreichen. Sie bedeuten einen erheblichen bürokratischen Aufwand sowohl für die Netzbetreiber als auch für die Regulierungsbehörden.“ (me)

http://www.vku.de

Stichwörter: Politik, Anreizregulierungsverordnung, VKU



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