BDEW-Waermewend-2406.05-rotation

Mittwoch, 3. Juli 2024

Anhörung:
Plädoyer für mehr KWK


[13.11.2015] Gegen Pläne der Bundesregierung, die Ausbauziele bei der Kraft-Wärme-Kopplung zu reduzieren, wenden sich die kommunalen Spitzenverbände und Branchenverbände bei einer Anhörung des Deutschen Bundestags.

Mehrere Verbände haben bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestags zur Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWK-G) am Mittwoch (11. November 2015) verlangt, an den Ausbauzielen für die Kraft-Wärme-Kopplung keine Abstriche vorzunehmen. Die Kraft-Wärme-Kopplung leiste einen sehr wichtigen Beitrag zur Energiewende, wurde übereinstimmend betont.

Bundesregierung wendet Kunstgriff an

Laut einer Pressemeldung des Bundestags warf der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) der Bundesregierung vor, mit einem „Kunstgriff“ das im Koalitionsvertrag bekräftigte Ziel von 25 Prozent KWK-Stromanteil an der Nettostromerzeugung als Zahlenwert bestehen zu lassen, aber in der Realität durch eine geänderte Bezugsgröße drastisch zu kürzen, was auf ein KWK-Ziel von 19,5 Prozent im Jahr 2020 hinauslaufen würde. Große Teile des KWK-Potenzials würden ungenutzt bleiben. BDEW-Hauptgeschäftsführerin Hildegard Müller warnte den Ausschuss: „Dies hätte beispielsweise negative Auswirkungen auf die Umsetzung regionaler und landesweiter Klimaschutzkonzepte, die regelmäßig auch auf die Effizienztechnologie KWK setzen." Sie zeigte sich aber ebenso wie andere Sachverständige damit einverstanden, das 25-Prozent-Ziel gegebenenfalls auf 2025 zu verschieben.
Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände erläuterte vor den Ausschussmitgliedern, wie es zu dieser Kürzung kommt. Im Gesetzentwurf sei nicht mehr von einem Ausbauziel von 25 Prozent an der gesamten Nettostromerzeugung die Rede, sondern von der regelbaren Nettostromerzeugung. In der regelbaren Erzeugung seien die erneuerbaren Energien nicht enthalten, sodass der KWK-Anteil auch ohne weiteren Ausbau höher ausfalle. Dies würde den bisher angestrebten Ausbaupfad der KWK konterkarieren und mittelfristig zum Rückbau von KWK-Anlagen führen, befürchten die kommunalen Spitzenverbände.

Kohle-KWK nicht ausschließen

Nach Vorstellungen der Bundesregierung sollen neue Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen mit Kohle als Brennstoff nicht mehr gefördert werden. Damit werde ein Beitrag zur Erreichung der nationalen Kohlendioxid-Einsparziele geleistet, heißt es in dem Gesetzentwurf. Dieses Vorhaben stieß ebenfalls auf Kritik. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU), dessen Mitgliedsunternehmen rund 1.400 KWK-Anlagen betreiben, bezeichnete es als nicht sinnvoll, Kohle-KWK von der Förderung auszuschließen. Im Sinne der Effizienzverbesserung und des Klimaschutzes ist es auch bei steinkohlebasierten KWK-Anlagen möglich, Modernisierungsmaßnahmen durchzuführen und entsprechend zu fördern, so der Verband. Ohne Förderung von Modernisierungen bestehe die Gefahr, dass emissionsintensive Altanlagen weiter betrieben würden. BDEW und VKU unterstrichen die Bedeutung von KWK-Anlagen für den Klimaschutz. Schon heute würden etwa 56 Millionen Tonnen Kohlendioxid jährlich durch den Einsatz der Kraft-Wärme-Kopplung eingespart. (al)


Stichwörter: Kraft-Wärme-Kopplung, BDEW, VKU



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