[21.10.2015] Die Offshore-Haftungsumlage hat sich für Haushaltskunden bei 0,04 Cent je Kilowattstunde stabilisiert. Der Grund: Der Ausbau von Anbindungsleitungen schreitet voran.
Die Offshore-Haftungsumlage für Haushaltskunden hat sich im Jahr 2016 bei 0,04 Cent pro Kilowattstunde stabilisiert, teilt jetzt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) mit. Grund ist der voranschreitende Bau von Offshore-Anbindungsleitungen. So haben die Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz und Tennet bislang Anbindungsleitungen mit einer Kapazität von 4.600 Megawatt (MW) in Nord- und Ostsee installiert. Damit komme man nach Einschätzung des BMWi dem EEG-Ausbauziel von 6.500 MW Windenergie-Leistung auf See bis zum Jahr 2020 ein gutes Stück näher. Staatssekretär Rainer Baake: „Die Phase der Verzögerungen beim Netzausbau auf See ist vorbei. Dies zeigt auch die stabile Haftungsumlage. Jetzt gilt es, die künftigen Ausschreibungen für Offshore-Windparks so zu gestalten, dass der Ausbau von Netzen und Windparks synchronisiert wird und wir unsere Ausbauziele kosteneffizient erreichen.“ Aktuell werden der Ausbau der Offshore-Windenergie und der Bau entsprechender Anbindungsleitungen über den Offshore-Netzentwicklungsplan (O-NEP) koordiniert. Im O-NEP wird sowohl der Bedarf an Anbindungsleitungen als auch die zeitliche Reihenfolge, in der die Windparks ans Netz gehen sollen, festgelegt. Erstellt wird der O-NEP von den Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB), bestätigt wird er nach einem öffentlichen Konsultationsverfahren durch die Bundesnetzagentur (BNetzA). Auch die Höhe der Offshore-Umlage wird von den ÜNB berechnet, die BNetzA übt hier ebenfalls eine Kontrollfunktion aus. Mit der Offshore-Umlage geben die ÜNB je nach Grad des eigenen Verschuldens Entschädigungszahlungen für Verzögerungen, Störungen oder Wartungen an die Verbraucher weiter.
(me)
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