[14.11.2014] In Mecklenburg-Vorpommern sind zwei neue Klimaschutzrichtlinien in Kraft getreten. Für den Zeitraum von 2014 bis 2020 stehen für die Förderung von Klimaschutzmaßnahmen Mittel in Höhe von insgesamt 42 Millionen Euro zur Verfügung.
Mecklenburg-Vorpommern will die Klimaschutzförderung im Land fortsetzen und hat daher zwei neue Klimaschutz-Förderrichtlinien veröffentlich. Wie das Energieministerium Mecklenburg-Vorpommern mitteilt, sind die beiden Richtlinien nach wirtschaftlich tätigen Organisationen (etwa Unternehmen) und nichtwirtschaftlich tätigen Organisationen (etwa Kommunen) aufgeteilt. Das soll zu einer größeren Transparenz und Übersichtlichkeit führen. Gefördert werden sollen unter anderem Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Verbesserung der Energieeffizienz, Maßnahmen zum Einsatz regenerativer Energien zur Wärmenutzung sowie Infrastrukturmaßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien. Auch der Einsatz der Brennstoffzellentechnik und Elektromobilität soll finanziell unterstützt werden. Die Gelder speisen sich aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Insgesamt stehen in der neuen EFRE-Strukturfondsperiode 2014-2020 für die neuen Richtlinien Mittel in Höhe von insgesamt 42 Millionen Euro zur Verfügung. Im vergangenen Förderzeitraum 2007-2013 standen 32 Millionen Euro für Zuschüsse bereit (
wir berichteten). Davon wurden laut Energieministerium mehr als 380 Projekte mit einer Gesamtinvestitionssumme von 126 Millionen Euro umgesetzt. Für die Bearbeitung von Anträgen im Rahmen der neuen Klimaschutz-Förderrichtlinien ist weiterhin das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern zuständig.
(ma)
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