[7.4.2014] Im Wilhelmsburger Appell stellen die Energieminister der norddeutschen Länder gemeinsam mit Vertretern der Gewerkschaften und der Windenergiebranche Forderungen an die Bunderegierung: Der Ausbau der Windenergie darf nicht abgebremst werden.
Vergangenen Donnerstag (3. April 2014) haben sich die Energieministerien der norddeutschen Länder mit Vertretern der Gewerkschaften und der Windenergiebranche getroffen. Das Ziel: die Verabschiedung einer gemeinsamen Erklärung zur Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Im Wilhelmsburger Appell bekennen sich die norddeutschen Länder zum weiteren Ausbau der Windenergie an Land und auf See. Im Rahmen des anstehenden Gesetzgebungsverfahrens bestehe aber nach wie vor Erörterungsbedarf. Wie die Stadt Hamburg in einer Pressemitteilung erklärt, hat die Windenergie in Norddeutschland zahlreiche neue Arbeitsplätze geschaffen und zur Sicherung der Beschäftigungssituation beigetragen. Wind an Land stelle die kostengünstigste Form der Stromerzeugung dar. Offshore-Windenergie könne zudem einen großen Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten. Der stetige Ausbau der Windenergie bleibe ein daher zentraler und unverzichtbarer Baustein der Energiewende. Die Resolution zielt laut Pressemeldung unter anderem auf eine neue Stichtagsregelung ab. Der Deutsche Bundestag sei aufgerufen, im weiteren Gesetzgebungsverfahren die Planungs- und Vertrauenssicherheit für die Windenergie nicht zu gefährden. Bei der Frage der Ausschreibungsmodelle hingegen würden die Teilnehmer die Beschränkung auf Pilotvorhaben im Photovoltaik-Bereich begrüßen. Im Fall einer generellen Umstellung auf Ausschreibungsmodelle müssten diese aber so ausgestaltet werden, dass Bürgerenergieanlagen davon nicht beeinträchtigt und die Akzeptanz für die Energiewende im ländlichen Raum nicht gefährdet werden. Für die Offshore-Windenergie würden lange Projektvorlaufzeiten von über fünf Jahren gelten. Auch deshalb seien weitere technologiespezifische Pilotprojekte zwingend erforderlich.
Im Hinblick auf die besondere Ausgleichsregelung solle die Bundesregierung für eine europarechtskonforme Umsetzung sorgen: Zum einen solle der Umfang der Ausnahmen eingeschränkt werden, indem eine zielorientierte Konzentration auf stromintensive und im internationalen Wettbewerb stehende Unternehmen erfolgt. Zum anderen sollte die Wettbewerbsfähigkeit der stromintensiven Unternehmen gewährleistet bleiben, auch um die damit verbundene Beschäftigung nicht zu gefährden.
(ma)
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