BDEW-Waermewend-2406.05-rotation

Donnerstag, 18. Juli 2024

Energiemarkt:
Gutachten der Monopolkommission


[6.9.2013] Die Monopolkommission schlägt in ihrem Sondergutachten zur Wettbewerbssituation auf den Energiemärkten unter anderem die Einführung eines Quotenmodells vor. Kritisch äußern sich dazu der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft und der Verband kommunaler Unternehmen.

Die von der Monopolkommission vorgeschlagene Einführung eines Quotenmodells ist laut Hildegard Müller, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, nicht zielführend. Unter dem Titel „Energie 2013: Wettbewerb in Zeiten der Energiewende“ hat die Monopolkommission, ein unabhängiges Beratungsgremium der Bundesregierung, jetzt ein Sondergutachten vorgestellt. Die Analyse beleuchtet Wettbewerbs- und Effizienzprobleme der unterschiedlichen Märkte des Energiesektors und enthält Lösungsvorschläge. Dabei stellt das Expertengremium bei der Ausgestaltung der Energiewende erhebliche Effizienzdefizite etwa durch Überförderung fest, die für zusätzliche Kosten- und Preissteigerungen verantwortlich sind. Kostensteigerungen resultieren überdies aus dem erforderlichen Netzausbau und neuen Ausgleichsmechanismen. Vor diesem Hintergrund schlägt die Monopolkommission unter anderem vor, die Förderung erneuerbarer Energien auf ein wettbewerbliches und technologieneutrales Quotenmodell nach schwedischem Vorbild umzustellen, die räumliche Ansiedlung von Erzeugungsanlagen durch eine Komponente in den Netzentgelten wirksam zu steuern sowie nicht voreilig durch die Einführung von Kapazitätsmärkten weitere Kostensteigerungen herbeizuführen. „Nur durch eine konsequente Umsteuerung auf effiziente Wettbewerbsmechanismen lassen sich die Kosten der Energiewende im Griff halten“, bekräftigt Professor Daniel Zimmer, Vorsitzender der Monopolkommission.
Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler sieht in dem Gutachten der Monopolkommission die Notwendigkeit eines Systemwechsels beim Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bestätigt: „Mehr Wettbewerb entsteht, wenn nicht der Staat die Vergütungen festsetzt, sondern die Energieversorger selbst entscheiden können, aus welcher Quelle sie den günstigsten Ökostrom beziehen. Die Vorschläge sind deshalb richtungsweisend für die anstehende energiepolitische Debatte.“ Mit dem Gutachten werde klar, dass einige wenige Sofortmaßnahmen nicht ausreichen. „Wir brauchen beim EEG den großen Wurf“, so der Bundesminister.
Kritisch äußert sich der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) zum Quotenmodell. „Durch einen solchen grundlegenden Systemwechsel würden die heute bestehenden Probleme im Zusammenhang mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien aus Sicht des BDEW nicht gelöst“, sagt Hildegard Müller, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. „Allerdings geht der von der Monopolkommission ebenfalls aufgegriffene Vorschlag zum Thema Direktvermarktung von Strom aus erneuerbaren Energien in die richtige Richtung. Statt weiterhin allein auf die Quantität beim Erneuerbaren-Ausbau zu setzen, muss ein Rollentausch eingeleitet werden, der die Erneuerbaren zunehmend in die Verantwortung nimmt, auf Signale des Marktes zu reagieren und Beiträge zur Systemstabilität zu erbringen. Aus Sicht des BDEW ist daher eine grundlegende und zügige Reform des EEG nach der Bundestagswahl 2013 von allerhöchster Priorität. Wir werden dazu schon bald entsprechende Vorschläge vorlegen.“
Das Quotenmodell würde laut VKU-Hauptsgeschäftsführer Hans-Joachim Reck dazu führen, dass nur noch die kostengünstigsten erneuerbaren Energien gefördert werden. Kritisch positioniert sich auch der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) zum vorgeschlagenen Quotenmodell. Dieses würde dazu führen, dass nur noch die kostengünstigsten erneuerbaren Energien gefördert werden. „Damit verschenken wir jedoch Potenziale für zukünftige technologische Entwicklungen und gefährden gleichzeitig die Position Deutschlands als Technologieführer in diesem Bereich“, erklärt VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck. „Der VKU schlägt aus diesen Gründen ein Auktionsmodell vor, das eine technologiespezifische Förderung erlaubt. Nur so kann man die Gesamtausbaumenge der erneuerbaren Energien erreichen, während die Technologie- und damit Akteursvielfalt bei größtmöglicher Kosteneffizienz gewahrt bleiben.“
In ihrem Sondergutachten bewertet die Monopolkommission unter anderem auch die Einführung eines Bundesenergieministeriums. Dieses hat nach Auffassung des Gremiums mehr Nach- als Vorteile und wäre kein Garant für strukturelle Verbesserungen. Mit Blick auf den Energiebinnenmarkt begrüßt die Kommission die Integrationstendenzen, sieht aber eine abschließende Verwirklichung noch nicht gegeben. Beim Wettbewerb im Stromgroßhandel stellt sie gegenüber früheren Untersuchungen eine laut eigenen Angaben erheblich gesunkene Marktmacht der großen deutschen Erzeuger fest. (ve)

http://www.bdew.de
http://www.vku.de
Energie 2013: Wettbewerb in Zeiten der Energiewende (PDF: 6,6 MB) (Deep Link)

Stichwörter: Politik, Philipp Rösler, BDEW, VKU, Monopolkommission, Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Bildquelle v.o.n.u.: BDEW / Roland Horn, VKU/chaperon.de

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