[16.4.2013] Mit dem Neustart des baden-württembergischen Förderprogramms Klimaschutz-Plus erhalten Kommunen und Vereine höhere Förderungen für Maßnahmen zur Energieeinsparung und Energieeffizienz.
In Baden-Württemberg ist jetzt das Förderprogramm Klimaschutz-Plus neu gestartet. „Die Landesregierung hat ihre Unterstützung für Maßnahmen zur Energieeinsparung und Energieeffizienz deutlich aufgestockt“, sagt Baden-Württembergs Umweltminister Franz Untersteller. Wie das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg mitteilt, sind jetzt für investive Energiesparmaßnahmen Zuschüsse von bis zu 35 Prozent statt wie bislang 30 Prozent möglich. Die Förderung von Unterrichtseinheiten in Schulen zum Standby-Verbrauch von Elektrogeräten sei von 12.000 Euro auf 20.000 Euro pro Kreis und die Förderung von Energiediagnosen für Nichtwohngebäude um 50 Euro auf 400 Euro pro Tag erhöht worden. „Kommunen, die beim Klimaschutz einen systematischen Ansatz verfolgen, belohnen wir künftig mit einem höheren Förderbonus“, sagt Untersteller. Damit können Kommunen, die etwa am European Energy Award teilnehmen, einen Klimaschutz-Manager beschäftigen oder eine regionale Energieagentur unterstützen. „Insgesamt stehen dieses Jahr rund neun Millionen Euro an Fördermitteln für Klimaschutzmaßnahmen zur Verfügung“, so der Minister. Antragsberechtigt seien Städte und Gemeinden mit bis zu 50.000 Einwohnern, die noch über kein eigenes Klimaschutzkonzept verfügen und es auch noch nicht beantragt haben. Neben Kommunen, kirchlichen Einrichtungen sowie kleinen und mittleren Unternehmen können auch Vereine Zuschüsse für die Sanierung ihrer Gebäude beantragen.
Wie der Meldung weiter zu entnehmen ist, bemisst das Programm Klimaschutz-Plus die finanzielle Förderung für investive energetische Maßnahmen an Nichtwohngebäuden an der Höhe des eingesparten Kohlendioxidausstoßes. Für jede über die Lebensdauer einer Maßnahme vermiedene Tonne CO2 werde ein Zuschuss von 50 Euro gewährt. Die maximale Förderung betrage 200.000 Euro. Antragsfrist für die Förderung investiver Maßnahmen und der Standby-Unterrichtseinheiten ist der 31. Juli 2013. Zuschüsse im Beratungsprogramm können bis zum 30. November 2013 beantragt werden. Betreut wird das Förderprogramm von der Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg.
(ve)
Antragsformulare und aktuelle Förderbedingungen (Deep Link)
http://www.um.baden-wuerttemberg.dehttp://www.kea-bw.de
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