[30.1.2023] Die Bundesnetzagentur schlägt vor, dass Stromverbraucher wie Wärmepumpen künftig von den Verteilnetzbetreibern gesteuert werden können. Der VKU begrüßt diese Pläne.
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt in einer Stellungnahme die Vorschläge der Bundesnetzagentur zur Einbindung so genannter steuerbarer Verbrauchseinrichtungen und Netzanschlüsse in das Stromnetz. „Mit Blick auf die Netzstabilität und für eine zügige Energiewende ist es notwendig, dass Verteilnetzbetreiber Verbrauchseinrichtungen im Bedarfsfall aktiv steuern können“, sagte VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing am Freitag (27. Janaur 2023) in Berlin. So könnten viele zusätzliche Verbraucher in das bestehende Stromnetz integriert und das Niederspannungsnetz bei möglichen Engpässen geschützt werden.
Die von der Bundesnetzagentur zur Konsultation gestellten Eckpunkte sehen ab dem Jahr 2024 eine statische Steuerung von beispielsweise nicht öffentlich zugänglichen Ladepunkten für Elektrofahrzeuge, Wärmepumpen, Nachstromspeicherheizungen und Batteriespeichern vor. Die Notwendigkeit und der Umfang der Steuerung sollen zunächst auf Basis rechnerisch ermittelter Netzzustände bestimmt werden.
Diese zunächst statische Steuerung soll im Zuge des Roll-outs intelligenter Messsysteme (Smart Meter) zu einer dynamischen Steuerung weiterentwickelt werden. Liebig erklärte: „Smart Meter sind eine Schlüsseltechnologie der Energiewende und Voraussetzung für dynamische Stromtarife.“ Nach den Eckpunkten der Bundesnetzagentur sollen Verteilnetzbetreiber – unter Berücksichtigung des Status quo der Beobachtbarkeit und Steuerbarkeit in Niederspannungsnetzen – so wenig wie möglich, aber so viel wie nötig von der Flexibilität dieser Verbraucher netzdienlich nutzen.
Durch eine intelligente Steuerung dieser Verbraucher könnten Lastspitzen bei Bedarf zeitlich verschoben werden. Liebing: „Die Netzauslastung steigt zugunsten eines schnellen Netzanschlusses und der Netzausbau erfolgt effizient. Damit werden auch die klassischen Stromverbraucher vor ungerechtfertigten Kostensteigerungen bei den Netzentgelten geschützt.“
(al)
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