BDEW-Waermewend-2406.05-rotation

Dienstag, 9. Juli 2024

Bremen:
Verständigung über Klimaschutzstrategie


[14.11.2022] Zur Erfüllung der Klimaschutzstrategie 2038 der Freien Hansestadt Bremen hat der Bremer Senat jetzt die besonders wirkungsstarken sowie dringlichen Handlungsschwerpunkte identifiziert.

Der Senat hat jetzt sein Vorgehen zur Erzielung der Klimaschutzziele der Freien Hansestadt Bremen erläutert. Der Bremer Senat hat sich jetzt auf ein Vorgehen zur Erreichung seiner Klimaschutzziele für die Freie Hansestadt Bremen verständigt. Wie die Bremer Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau mitteilt, strebt es Netto-Null-CO2-Emissionen bis zum Jahr 2038 an (wir berichteten). Mit Blick auf ihre CO2-Reduktionspotenziale und zur energetischen Versorgungssicherheit habe der Senat die besonders wirkungsstarken sowie dringlichen Handlungsschwerpunkte (so genannte Fastlane) der Klimaschutzstrategie 2038 der Freien Hansestadt identifiziert. Diese wolle er priorisieren und besonders intensiv vorantreiben. Hierzu zählten der Ausbau und die Dekarbonisierung der Fern- und Nahwärmeversorgung sowie die Einführung eines Landeswärmegesetzes. Außerdem seien massive Verbesserungen CO2-armer Mobilitätsangebote und die energetische Sanierung des öffentlichen Gebäudebestands vorgesehen. Des Weiteren solle die Wirtschaft – insbesondere die Stahlproduktion, Energieerzeugung und Infrastruktur – dekarbonisiert und klimaneutral transformiert werden.
Für den Zeitraum 2023 bis 2027 stelle der Bremer Senat 2,5 Milliarden Euro für diese konkreten Maßnahmen bereit. Für die Abfederung der Folgen des Ukraine-Kriegs seien es 0,5 Milliarden Euro. Bis 2038 würden insgesamt acht Milliarden Euro benötigt.

Klima-Investitionen trotz finanziell schwieriger Lage

Angesichts der finanziellen Ausgangslage der Freien Hansestadt Bremen sei absehbar, dass trotz der angestrebten Priorisierung innerhalb der Ressorthaushalte die Fastlane-Maßnahmen aufgrund ihres Kostenvolumens und ihrer kurz- bis mittelfristigen Umsetzungsperspektive nicht vollständig innerhalb der vorhandenen Haushaltsmittel zeitnah abgebildet werden können. Gleichwohl habe die Bremer Klima-Enquetekommission festgestellt, dass Klima-Investitionen künftig zur Erhöhung des gesamtwirtschaftlichen Einkommens beitragen können und dass es deshalb gesamtwirtschaftlich klug und geboten sei, auch in einer schwierigen finanziellen Lage wie im Land Bremen die erforderlichen Klima-Investitionen zu tätigen. Die Notwendigkeit dieses Handlungsbedarfs werde durch den Ukraine-Krieg und die damit verbundene Energiekrise im Sinne eines exogenen Schocks zusätzlich krisenhaft beschleunigt: Zum einen stehe die Energiegewinnung aus Gas als Brückentechnologie angesichts des Ukraine-Kriegs zusätzlich auf dem Prüfstand. Hinzu kämen die enormen Preisanstiege aller weiteren Energiequellen. Zum anderen würden die erforderlichen Klimaschutzanstrengungen, durch etwa die erzwungene zusätzliche Nutzung von Braunkohle verschärft. Auch vor diesem Hintergrund könne der Weg zu einer Energieunabhängigkeit und einer verbesserten Energiesicherheit nur durch einen forcierten Ausbau sämtlicher klimaneutraler Energieerzeugungs- und Energienutzungsinfrastruktur erreicht werden.

Notsituation im Rahmen der Schuldenbremse

Das Finanzgutachten für die Klima-Enquetekommission von Professor Joachim Wieland stelle dazu fest, dass die Klimakrise als außergewöhnliche Notsituation im Rahmen der Schuldenbremse angesehen werden kann. Dieser Ausnahmetatbestand Klima- und Energiekrise verbunden mit den Auswirkungen des Angriffskriegs in der Ukraine rechtfertige trotz Schuldenbremse die Bereitstellung der notwendigen Mittel der öffentlichen Hand, um die beschriebenen Maßnahmen umzusetzen.
Für im weiteren Prozess noch näher zu konkretisierende Fastlane-Bestandteile, die aufgrund ihres Kostenvolumens und ihres Umsetzungszeitraums absehbar nicht innerhalb der regulären Haushalte durch Umschichtung und Prioritätensetzung abbildbar sein werden, beabsichtige der Senat daher, den Ausnahmetatbestand im Rahmen der Schuldenbremse in Anspruch zu nehmen und eine Kreditfinanzierung nebst Tilgungsplan vorzusehen. Die Beschlussfassung hierzu obliege der Bremischen Bürgerschaft.
Die über einen Ausnahmetatbestand finanzierten Maßnahmen zögen in gleicher Höhe eine Tilgungspflicht nach sich, die über einen noch zu konkretisierenden mittel- bis langfristigen Zeitraum nach dem von der Bremischen Bürgerschaft zu beschließenden Tilgungsplan zu erbringen sein wird. Die Tilgung belaste – wie auch die Zinsen – zukünftige Haushalte. Hierbei seien allerdings auf der anderen Seite Kosteneinsparungen und Mehreinnahmen gegenzurechnen, die sich aus der Senkung künftiger Kostensteigerungen etwa im Bereich von Energieverbrauch sowie durch die Vermeidung etwaiger Schadenskosten für die Gesellschaft durch den Ausstoß von Treibhausgasen und die erhöhte Investitionsquote ergeben. Die Erwirtschaftung der zukünftigen Belastungen innerhalb der verfügbaren Haushaltsmittel liege in der Gesamtverantwortung des Senats und aller Ressorts und werde noch näher zu konkretisieren sein.

Einrichtung einer Steuerungsstruktur

Der Senat habe zur Umsetzung der Klimaschutzstrategie bereits eine Steuerungsstruktur unter Einbezug des Magistrats Bremerhaven umgesetzt und die dafür erforderlichen Arbeitsstrukturen eingerichtet. Hierzu zählten eine ressortübergreifende Staatsräterunde inklusive des Magistratsdirektors Bremerhaven. Des Weiteren sei eine Ressortübergreifende Arbeitsgruppe (Ressort-AG) inklusive des Magistrats Bremerhaven vorgesehen. Ferner solle eine Koordinierungsrunde zum Gesamtprozess (insbesondere zu den wirkungsvollsten Maßnahmen) der Ressorts für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, für Finanzen, für Wirtschaft, Arbeit und Europa sowie der Senatskanzlei auf Staatsräte-Ebene eingerichtet werden. Außerdem sei ein Projekt-Team bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau zur Erarbeitung der Klimaschutzstrategie 2038 der Freien Hansestadt Bremen geplant.
Für das langfristige Programm-Management und zur koordinierten Umsetzung der Klimaschutzstrategie solle die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau nach Beschlussfassung des Senats eine Leitstelle Klimaschutz einsetzen, die das temporäre Projekt-Team ablöst. Aufgabenteilung und Zusammenarbeit der Arbeitsstrukturen sollten im Landesprogramm Klimaschutz 2038 beschrieben werden.
Im Senat beschlossen werden solle die Klimaschutzstrategie des Senats spätestens am 22. November. Bürgermeister Andreas Bovenschulte (SPD) werde dies zudem in einer Regierungserklärung am 16. November in der Stadtbürgerschaft dem Parlament darlegen. Die Mittel sollten dann am 13. Dezember per Nachtragshaushalt beschlossen werden. (th)

https://landesportal.bremen.de/senat

Stichwörter: Politik, Bremen, Senat, Fastlane, Klimaschutzstrategie 2038

Bildquelle: Senatspressestelle

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