[15.5.2017] Der Verband kommunaler Unternehmen begrüßt die Novelle der Ladesäulenverordnung. Sie schaffe Vielfalt im Zugang zur Ladeinfrastruktur, was wiederum die Nutzerakzeptanz steigere.
Der Bundesrat hat jetzt die Erste Änderungsverordnung der Ladesäulenverordnung beschlossen. Diese setzt die Vorgaben der europäischen Richtlinie über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe um. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt den damit geschaffenen, langfristig verbindlichen Rechtsrahmen und kündigte an, dass kommunale Unternehmen auch künftig einen wesentlichen Beitrag zum Aufbau der Ladeinfrastruktur leisten werden.
Den Stadtwerken stünden nun viele Ausgestaltungsmöglichkeiten zum so genannten punktuellen Aufladen zur Verfügung. So könnten sie Strom im Rahmen bestimmter Dienstleistungen kostenlos abgeben oder auch Bargeld- und Kartenzahlung sowie den Zugang über Smartphone-Apps und mobile Web-Seiten anbieten. Damit werde der Zugang zur Infrastruktur erleichtert, was die Nutzerakzeptanz steigere. Zudem hätten die Unternehmen und ihre Kunden einen großen Gestaltungsspielraum für die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle.
Bevor weitere gesetzliche Vorgaben gemacht werden, sollte laut dem VKU der Erfolg der Maßnahmen umfassend geprüft werden.
(me)
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