BDEW-Waermewend-2406.05-rotation

Sonntag, 18. August 2024

BNetzA:
Deutschlandkarte zu E-Ladepunkten


[20.4.2017] Die Bundesnetzagentur hat eine deutschlandweite Karte mit E-Ladepunkten veröffentlicht. Die Ladepunkte sind unter anderem mit Adresse vermerkt. Auch sind Stecker und Ladeleistung abgebildet.

Die aktuelle Ladesäulenkarte der Bundesnetzagentur umfasst 1.600 Ladeeinrichtungen mit insgesamt 3.335 Ladepunkten von über 300 Betreibern. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat jetzt eine interaktive Übersichtskarte zur öffentlichen Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland freigeschaltet. BNetzA-Präsident Jochen Homann erläutert: „Trotz erkennbarer Schwerpunkte in den Ballungszentren bieten auch immer mehr regionale Anbieter öffentliche Ladepunkte an. Wir sind zuversichtlich, dass der Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur zügig voranschreiten wird.“
Wie die Bundesnetzagentur meldet, bildet die Übersichtskarte den Standort der jeweiligen Ladepunkte mit Adresse sowie vorhandenen Steckern und Ladeleistungen ab. Auch sind die Einrichtungen nach Schnell- und Normalladepunkt differenzierbar. Eine Unterscheidung sei hier anhand der Ladesäulenverordnung vorgenommen worden, die Ladepunkte bis 22 Kilowatt (kW) als Normalladepunkte und und solche mit einer maximalen Ladeleistung über 22 kW als Schnellladepunkte bestimmt. Außerdem lässt sich die Verteilung der Ladeeinrichtungen in den einzelnen Regionen und Bundesländern anzeigen.
Aktuell umfasst die Karte 1.600 Ladeeinrichtungen mit insgesamt 3.335 Ladepunkten von über 300 verschiedenen Betreibern. Hiervon sind 128 Ladepunkte Schnellladesäulen, die sich auf 62 Ladeeinrichtungen verteilen.
Die Karte umfasst die Ladesäulen derjenigen Betreiber, die das Anzeigeverfahren der Bundesnetzagentur erfolgreich durchlaufen und einer Veröffentlichung der Ladepunkte zugestimmt haben. Das Verfahren prüfe dabei vor allem die technische Sicherheit der Anlagen nach den anerkannten Regeln der Technik. Seit 17. März 2016 sind Betreiber öffentlich zugänglicher Ladepunkte dazu verpflichtet, diese bei der BNetzA anzuzeigen (wir berichteten). Ausgenommen sind Normalladepunkte, die vor Inkrafttreten der Verordnung aufgebaut wurden. Um ein möglichst vollständiges Register erstellen zu können, erfasse die Bundesnetzagentur aber auch solche Ladesäulen, die nicht in den Anwendungsbereich der Ladesäulenverordnung fallen. (me)

http://www.bundesnetzagentur.de
Zur Ladesäulenkarte der BNetzA (Deep Link)

Stichwörter: Elektromobilität, BNetzA

Bildquelle: Bundesnetzagentur

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