[26.4.2016] Bürgerenergieprojekte bekommen jetzt Unterstützung aus den Ländern. Eine Bundesratsinitiative schlägt im Zuge der Umstellung auf Ausschreibungen einen garantierten Zuschlag für Bürgerenergieanlagen vor.
Der Bundesrat hat jetzt auf Initiative der Länder Bayern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein einen Beschluss zur Stärkung von Bürgerenergieanlagen verabschiedet. Hintergrund ist die aktuelle Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 2016. Wie das bayerische Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie mitteilt, birgt eine Umstellung auf Ausschreibungen zur Ermittlung der EEG-Förderung das Risiko, bei ebendiesen Ausschreibungen leer auszugehen. Der bayerische Energiestaatssekretär Franz Josef Pschierer (CSU) erläutert: „Bürgerenergiegesellschaften werden in der Regel nur für einzelne, regionale Vorhaben gegründet. Sie können das Zuschlagsrisiko daher nicht durch andere Projekte kompensieren und bleiben auf den Kosten sitzen.“ Deshalb müssten Bürgerenergieprojekte besonders geschützt werden, so Pschierer. Laut der Initiative sollen Bieter von Windparks künftig ohne Angabe eines Gebotspreises an den jeweiligen Ausschreibungsrunden teilnehmen können und dabei einen garantierten Zuschlag erhalten. Die Förderhöhe soll sich dabei nach dem höchsten Gebot bestimmen, das noch einen Zuschlag erhalten hat, heißt es in einer Pressemitteilung des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein. Laut dem schleswig-holsteinischen Energiewendeminister Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen) sind nun Bundesregierung und Bundestag am Zuge, die von den Ländern geforderten Änderungen aufzunehmen. Habeck: „Ohne sie werden Bürgerwindparks verdrängt. Darunter wird auch die Akzeptanz der Energiewende leiden.”
(me)
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