DVGW-2407.18-rotation

Sonntag, 18. August 2024

Netzengpässe:
Zuschaltbare Lasten sollen gegenwirken


[9.3.2016] Zuschaltbare Lasten sollen Strom bei Netzengpässen künftig verstärkt nutzen. Dies fordern das Energiewendeministerium Schleswig-Holstein und andere Bundesländer.

Nach Vorstellung des Energiewendeministeriums Schleswig-Holstein soll Strom aus erneuerbaren Energien künftig genutzt statt abgeschaltet werden. Dies könne zum Beispiel durch Speicher, in Industrieprozessen oder in Wärmenetzen geschehen. Wie das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein mitteilt, unterstützen auch andere Bundesländer diese Forderung, der Bundesrat habe sich bereits entsprechend positioniert. Um die rechtlichen Rahmenbedingungen zügig verbessern zu können, hat das Land außerdem ein Gutachten bei der Stiftung Umweltenergierecht und dem Fraunhofer Institut für System- und Innovationsforschung (ISI) in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse der Studie hat jetzt Staatssekretärin Ingrid Nestle in Berlin vorgestellt. Nestle sagte: „Wenn wir zielgerichtet Strom vor den Netzengpässen effizient nutzen, können die Erneuerbare-Energien-Anlagen häufiger laufen und die Kosten für die Engpassbewirtschaftung gesenkt werden.“ Des Weiteren wies die Staatssekretärin darauf hin, dass für netzbedingt stillstehende Anlagen häufig fossile Kraftwerke hochgefahren werden müssen. Die Betreiber dieser Kraftwerke müssten bezahlt, die Kosten würden über die Stromrechnung auf die Verbraucher umgelegt. Die Verfasser des Gutachtens fordern einerseits eine Verordnung für zuschaltbare Lasten und andererseits die Schaffung eines Anreizsystems für die Betreiber von zuschaltbaren Lasten, also beispielsweise Speicher oder Power-to-Heat-Anlagen. Eine Abregelung von Anlagen soll erst dann erlaubt werden, wenn sich keine weiteren Lasten zuschalten lassen. Hierzu bedürfe es einer Pflicht zur Ausschreibung zuschaltbarer Lasten auf Übertragungsnetzbetreiber-Ebene. In der Verordnung für zuschaltbare Lasten müssten Regelungen zu deren Abgrenzung von bisherigen Redispatch-Maßnahmen, für Ausschreibungsmengen, zur Vergütung und zu den technischen Anforderungen und den Präqualifikationsbedingungen enthalten sein. Um den Abruf der zuschaltbaren Lasten zu gewährleisten, müsse ferner eine Einsatzpflicht in der Maßnahmenreihenfolge des Einspeise-Managements neu geregelt werden. Diese sei bestenfalls im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zu verankern. Ferner könne das Instrument so ausgestaltet werden, dass keine zusätzlichen Kosten für das Stromsystem anfallen, wobei die Zusätzlichkeit der Lasten entscheidend sei. Da für den ohne zuschaltbare Lasten gar nicht produzierten Strom keine Beiträge zu Steuern und Abgaben geleistet werden, sei es sinnvoll und zulässig, auch den produzierten Strom nicht mit der EEG-Umlage und Netzentgelten zu belasten. Mit dem für den Strom neu gezahlten Preis könnten so alle anderen Stromkunden entlastet werden. (me)

http://www.schleswig-holstein.de
Gutachten zu zuschaltbaren Lasten (PDF, 1 MB) (Deep Link)

Stichwörter: Smart Grid, Netze, Schleswig-Holstein



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