[2.3.2015] Die Bundesnetzagentur (BNetzA) stellt die vorläufigen Ergebnisse zum Stromnetzausbau öffentlich zur Diskussion. Neben den Netzentwicklungsplänen können Bürger und Behörden auch Stellungnahmen zum Entwurf des Umweltberichts abgeben.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am vergangenen Freitag (27. Februar 2015) die Öffentlichkeitsbeteiligung zu den Entwürfen für den Netzentwicklungsplan Strom 2024 und den Offshore-Netzentwicklungsplan 2024 gestartet. Die Entwürfe der Netzentwicklungspläne enthalten alle Ausbaumaßnahmen, die aus Sicht der Übertragungsnetzbetreiber bis zum Jahr 2024 für eine sichere Stromversorgung in Deutschland notwendig sind. Im Ergebnis hält die Bundesnetzagentur von den vorgeschlagenen 92 Maßnahmen derzeit 63 für erforderlich. „Im Kern zeigt sich, dass insbesondere die bereits im Bundesbedarfsplangesetz ausgewiesenen großen Nord-Süd-Verbindungen weiterhin als energiewirtschaftlich notwendig und vordringlich einzustufen sind“, erklärt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. „Der Bedarf wird durch die Prüfungsergebnisse zum wiederholten Mal klar belegt.“ Für derzeit noch nicht erforderlich hält die Bundesnetzagentur nach eigenen Angaben unter anderem die von den Netzbetreibern geforderte Gleichstromverbindung vom Kreis Segeberg nach Wendlingen. Zusammen mit den vorläufigen Prüfungsergebnissen wurde auch der Entwurf eines Umweltberichts veröffentlicht. In diesem werden die Umweltauswirkungen der beabsichtigten Netzausbauprojekte beschrieben und bewertet.
Bis zum 15. Mai 2015 können Bürger und Behörden Stellungnahmen zu den Plänen abgeben. Im Anschluss an die Konsultation will die Bundesnetzagentur die Stellungnahmen auswerten und in den Bestätigungen der Netzentwicklungspläne und im überarbeiteten Umweltbericht berücksichtigen.
(ma)
Die Netzentwicklungspläne 2024 und Umweltbericht der Bundesnetzagentur (Deep Link)
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