[25.2.2015] Das Bundesumweltministerium unterstützt die Umsetzung kommunaler Klimaschutzprojekte. Noch bis Ende März können Kommunen ihre Anträge auf Förderung beim Projektträger Jülich einreichen.
Kommunen können noch bis zum 31. März 2015 Anträge für Klimaschutzprojekte in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen einreichen. Mit der Förderung im Rahmen der so genannten Kommunalrichtlinie will das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) die Kommunen bei einer Vielzahl von konkreten Klimaschutzmaßnahmen unterstützen. „Klimaschutz ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Die Kommunen sind dabei wichtige Partner, die Klimaschutz konkret vor Ort umsetzen“, erklärt Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD), parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesumweltministerium. Die Kommunalrichtlinie im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative eröffnet den Kommunen laut Bundesumweltministerium Zugang zu unterschiedlichen Instrumenten für den kommunalen Klimaschutz: Einstiegsberatung, Konzepterstellung und Konzeptumsetzung werden genauso gefördert wie investive Maßnahmen in den Bereichen Beleuchtung und Belüftung, nachhaltige Fahrradmobilität oder die Sanierung von stillgelegten Siedlungsabfalldeponien. Förderanträge können beim Projektträger Jülich eingereicht werden. Eine ausführliche Beratung zu den Förderangeboten der Kommunalrichtlinie bietet im Auftrag des Bundesumweltministeriums das Service- und Kompetenzzentrum Kommunaler Klimaschutz.
(ma)
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