[17.7.2013] In Sachsen soll der Abstand zwischen Windkraftanlagen und Häusern künftig mindestens 1.000 Meter betragen. Dies sieht ein Erlass der Staatsregierung vor.
Vertreter aus dem Wirtschafts- und dem Innenministerium des Freistaats Sachsen haben einen „Erlass über Mindestabstände zwischen Wohnbebauung und Vorrang- und Eignungsgebieten zur Nutzung der Windenergie“ unterzeichnet. Kern der Regelung ist ein pauschalierter Mindestabstand von 1.000 Metern zwischen Windkraftanlage und Häusern. Damit will die Staatsregierung den Konflikt zwischen Immissionen und Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes einerseits und dem Erfordernis eines maßvollen und sensiblen Ausbaus der Windkraft andererseits entschärfen. Sachsens Wirtschaftsminister Sven Morlok (FDP) erläuterte: „Nicht nur die steigenden Stromkosten, auch der unkontrollierte Zubau von Windkraftanlagen ohne Rücksicht auf Sorgen der Anwohner und die Landschaft, gefährden die Akzeptanz der Energiewende. Der jetzige Erlass ist ein weiterer Schritt der Staatsregierung, um die Interessen von Bürgern und die Energiewende stärker miteinander in Einklang zu bringen.“ Zu diesem Zweck haben die Staatsregierungen von Bayern und Sachsen auf einer gemeinsamen Kabinettssitzung Anfang Juli auch eine Bundesratsinitiative beschlossen. Danach soll das Baugesetzbuch so geändert werden, dass die Bundesländer künftig selbst die Mindestabstände zur Wohnbebauung in Abhängigkeit von der Höhe der Windkraftanlagen durch Landesgesetz regeln können.
(al)
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