[10.6.2013] Das Bundesbedarfsplangesetz hat die Zustimmung des Bundesrats erhalten. Zudem werden künftig die Kompetenzen für den Ausbau der Stromnetze noch stärker als bisher bei der Bundesnetzagentur gebündelt.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am vergangenen Freitag (7. Juni 2013) seine Zustimmung für das Zweite Gesetz über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus Elektrizitätsnetze gegeben. Kernstück ist das Bundesbedarfsplangesetz. Darin werden für 36 Netzausbauvorhaben die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und der vordringliche Bedarf gesetzlich festgeschrieben. Darüber hinaus hat der Bundesrat eine Verordnung gebilligt, welche die Kompetenzen der Bundesnetzagentur (BNetzA) beim Stromnetzausbau erweitert. So wird diese künftig auch für die Durchführung der sich an die Trassenplanung anschließenden Planfeststellungsverfahren für länder- und grenzüberschreitende Netzausbauvorhaben zuständig sein. „Das Gesetz ist ein wichtiger Schritt für das Gelingen der Energiewende und mehr Tempo beim Netzausbau“, meint Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. „Durch die neue Verordnung werden die Kompetenzen auch für die weiteren Planungs- und Genehmigungsschritte des Netzausbaus bei der Bundesnetzagentur gebündelt.“ Wie die BNetzA weiter mitteilt, ist nach Inkrafttreten des Gesetzes im Sommer zeitnah mit den ersten Anträgen der Übertragungsnetzbetreiber zu rechnen. Homann: „Wir sind auf die anstehenden Aufgaben gut vorbereitet.“
(bs)
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