DVGW-2407.18-rotation

Sonntag, 18. August 2024

DStGB:
Netzausbau forcieren


[18.3.2013] Um den Ausbau der Übertragungsnetze in Deutschland voranzutreiben, fordert der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) stärkere Investitionsanreize. Zudem wird vorgeschlagen, den Ausbau mit einer breiten Informationskampagne zu verknüpfen.

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) sieht in der Beschleunigung des Netzausbaus einen Schlüssel für eine erfolgreiche Umsetzung der Energiewende. Aufgrund fehlender Netze sei die Zwangsabschaltung von Windparks in Deutschland zuletzt um 300 Prozent gestiegen, heißt es in einer Pressemitteilung des DStGB. Deswegen müsse der Netzausbau jetzt massiv vorangetrieben werden. Das am vergangenen Donnerstag (14. März 2013) im Bundestag beratene Bundesbedarfsplangesetz lege dafür einen wichtigen Grundstein. „Neben den großen Nord-Süd-Trassen sind die regional und lokal verlaufenden Verteilnetze jedoch mindestens genauso bedeutsam für eine sichere Stromversorgung“, betonte der Hauptgeschäftsführer des DStGB, Gerd Landsberg. „Die Verteilnetze sind entscheidend für die Aufnahme der erneuerbaren Energien, stoßen aber immer mehr an Kapazitätsgrenzen. Es sind bis zu 214.000 Kilometer, die allein auf dieser Ebene aus- und umgebaut werden müssen“, so Landsberg weiter. Dafür müssten die erforderlichen Investitionsbedingungen geschaffen werden. „Damit der dringend notwendige Übertragungsnetzausbau zügig vorangeht, brauchen wir nicht nur eine bessere Abstimmung zwischen Bund und Ländern, sondern vor allem die Akzeptanz der Bürger“, forderte Landsberg weiter. Der Netzausbau solle mit einer breiten Informationskampagne verknüpft werden. Potenziell betroffenen Gemeinden und Bürgern muss vor der endgültigen Festlegung des konkreten Trassenverlaufs die Möglichkeit gegeben werden, auf den Verlauf Einfluss zu nehmen und sich über die Folgen des Netzausbaus zu informieren. (bs)

http://www.dstgb.de

Stichwörter: Smart Grid, Netze, Netzausbau, Bundesbedarfsplangesetz, Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB), Gerd Landsberg



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