DVGW-2407.18-rotation

Sonntag, 18. August 2024

Kommentar:
Urteil bringt Rückenwind für KWK


[30.1.2024] Die Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung in Deutschland ist keine staatliche Beihilfe. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Das Urteil schafft Rechtssicherheit und baut bürokratische Hemmnisse beim Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung ab.

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 24. Januar 2024, das die Förderung nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) nicht als staatliche Beihilfe einstuft (wir berichteten), hat weitreichende Folgen für die Energiewirtschaft, insbesondere für den Bereich der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) in Deutschland. Die Entscheidung schafft eine solidere Grundlage für Investitionen und Planungen für KWK-Anlagen.
Durch die Anerkennung, dass es sich bei der Förderung nach dem KWKG nicht um staatliche Mittel handelt, entfällt die Notwendigkeit einer beihilferechtlichen Genehmigung. Dies führt zu einem Abbau bürokratischer Hürden und ermöglicht schnellere Entscheidungen beim Ausbau von KWK-Anlagen.
Der deutsche Gesetzgeber hat nun größere Freiheiten bei der Ausgestaltung des KWKG, ohne auf EU-beihilferechtliche Vorgaben Rücksicht nehmen zu müssen. Dies könnte zu einer flexibleren und effektiveren Förderung der KWK-Technologie führen. Die neue Rechtssicherheit ermöglicht es der Bundesregierung, das KWKG zu novellieren und anzupassen, um den Ausbau und die Weiterentwicklung der KWK-Technologie weiter zu fördern. Dies könnte Maßnahmen wie Ausschreibungen für KWK-Anlagen und Änderungen bei der Wärmenetzförderung umfassen.
Das EuGH-Urteil unterstützt außerdem die Entwicklung einer langfristigen Kraftwerksstrategie auf der Grundlage der Kraft-Wärme-Kopplung. KWK-Anlagen können eine wichtige Rolle bei der Bereitstellung steuerbarer Erzeugungskapazität und der Gewährleistung der Versorgungssicherheit im Strom- und Wärmesektor spielen. Die Förderung der KWK-Technologie ist auch im Zusammenhang mit den Zielen der Klimaneutralität wichtig. KWK-Anlagen können Wärme und Strom effizient erzeugen und sind damit ein wichtiger Baustein für eine nachhaltige und umweltfreundliche Energieversorgung.
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass das Urteil des EuGH dazu beiträgt, die Entwicklung und den Ausbau der KWK-Technologie in Deutschland zu erleichtern und zu beschleunigen. Es schafft Rechtssicherheit und baut bürokratische Hürden ab, was letztlich zu einer nachhaltigen, effizienten und klimafreundlichen Energieerzeugung beitragen kann. Jetzt ist die Politik am Zug, die entsprechenden Weichen zu stellen.

Alexander Schaeff


Stichwörter: Kraft-Wärme-Kopplung, Kommentar, EuGH



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