[19.12.2022] Energieversorger müssen durch die Energiepreisbremsen bald mit zwei Tarifmodellen rechnen. Der Portal-Spezialist ITC ermöglicht die einfache Umsetzung in Online-Tarifrechnern und Portal-Apps.
Die Umsetzung der von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Preisbremsen für Strom, Gas und Fernwärme ist für Stadtwerke und Energieversorger eine große Herausforderung. Die Regelungen sehen vor, dass die Energiepreise für Verbraucher bei 70 oder 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs gedeckelt und staatlich subventioniert werden. Für den Verbrauch, der dieses Kontingent übersteigt, wird weiterhin der vertraglich vereinbarte Marktpreis zwischen Endverbraucher und Energieversorger berechnet. Um diesen gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden, müssen Energieversorger also mit zwei Preismodellen rechnen: mit dem subventionierten Deckelbetrag des Verbrauches und dem Vertragspreis.
Um die einfache Umsetzung der Preisbremsen in Tarifrechnern und Portal-Apps zu ermöglichen, hat das Unternehmen ITC eine Software-Lösung entwickelt. Wie der Spezialist für Portal-Lösungen und Energie-Management-Software mitteilt, werden dabei die Produkt- und Preisinformationen des jeweiligen Tarifes sowohl mit dem Deckelbetrag als auch mit dem vertraglich vereinbarten Marktpreis abgebildet.
Nach Angaben von André von Falkenburg, Leiter Customizing bei ITC, wurden die Tarifrechner und Portal-Apps für die Abbildung der Gas- und Strompreisbremse erweitert, um dem Kunden genau den Verbrauch bis zum Deckelbetrag und dann den darüber hinausgehenden Verbrauch berechnen zu können. In den Preisdetails seien der jeweilige Arbeitspreis sowie der anteilige Verbrauch ersichtlich. „Alle Entlastungen der Strom-, Gas- und Wärmepreisbremse werden automatisch in den Abrechnungen der Energieversorger ab März 2023 berücksichtigt. Für eine möglichst genaue Abgrenzung können Endkunden eine Zwischenablesung zum 31. Dezember 2022 über die bestehende Funktion ‚Zählerstandsmeldung‘ in den Online-Kundenportalen nutzen“, erklärt von Falkenburg.
Auch die bereits beschlossene Senkung der Mehrwertsteuer für den Gas- und Fernwärmeverbrauch von 19 auf sieben Prozent könnten über die ITC-Portallösungen und -Apps einfach angepasst werden. „Dies erfolgt über eine unkomplizierte Einstellung innerhalb der jeweiligen Produktpflege“, so der Portalexperte.
(al)
https://www.itc-ag.com
Stichwörter:
Informationstechnik,
ITC AG,
Portale,
Strompreisbremse