[17.7.2018] Eigentümer oder Betreiber öffentlicher Versorgungsnetze erinnert die Bundesnetzagentur (BNetzA) an ihre Pflicht, Verträge über Mitnutzungen an die BNetzA zu übermitteln.
Eine Abfrage der Verträge zur Mitnutzung öffentlicher Versorgungsnetze hat jetzt die Bundesnetzagentur (BNetzA) gestartet. Eigentümer oder Betreiber öffentlicher Versorgungsnetze sind gesetzlich verpflichtet, Verträge über Mitnutzungen innerhalb von zwei Monaten nach Abschluss der Bundesnetzagentur zur Kenntnis zu geben. Die Verpflichtung betrifft die Bereitsteller von Erzeugungs-, Leitungs- oder Verteilungsdiensten für Telekommunikation, Gas, Elektrizität, Fernwärme, Wasser (ausgenommen Trinkwasser), Abwasserbehandlung und -entsorgung sowie Verkehrsdiensten. Die Verpflichtung scheint laut BNetzA noch nicht umfassend bekannt zu sein, da bislang nur wenige Verträge vorgelegt worden seien. Daher habe sie mit einer Abfrage der Verträge bei den Verpflichteten begonnen. Sie werden zurzeit angeschrieben und auf ihre Verpflichtung zur Vorlage der Verträge hingewiesen. Die Mitnutzung soll unter anderem den Breitband-Ausbau fördern: In dem Ende 2016 in Kraft getretenen Gesetz zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze (DigiNetzG) wurde unter anderem ein Anspruch auf Mitnutzung öffentlicher Versorgungsnetze festgeschrieben. Dadurch sollen Versorgungsnetze für Energie und Abwasser ebenso wie Infrastrukturen von Straßen, Schienen- und Wasserwegen vermehrt für den Breitband-Ausbau mitgenutzt werden. Die vorzulegenden Verträge können der BNetzA unter anderem über ein Kontaktformular übermittelt werden.
(ve)
http://www.bundesnetzagentur.de/mitnutzungsvertraege
Stichwörter:
Breitband,
Politik,
BNetzA