DVGW-2407.18-rotation

Sonntag, 18. August 2024

Voltaris:
Geeichte Prüfstelle


[9.9.2016] Die Voltaris-Prüfstelle ERP3 für Zähler und Messeinrichtungen in Maxdorf ist nach neuem Mess- und Eichgesetz anerkannt worden.

Die Voltaris-Prüfstelle ERP3 für Zähler und Messeinrichtungen in Maxdorf ist nach dem neuem Eichgesetz anerkannt. Das rheinland-pfälzische Landesamt für Mess- und Eichwesen in Bad Kreuznach hat der Prüfstelle des Unternehmens Voltaris in Maxdorf die Neuanerkennung auf Basis eines erstmalig erstellten Qualitätsmanagement-Systems (QMS) erteilt. Der Metering-Spezialist gehört zu den wenigen Unternehmen, die Träger eigener, staatlich anerkannter Prüfstellen sind. In der Prüfstelle ERP3 am Standort Maxdorf können damit auch weiterhin die hoheitlichen Leistungen Eichung, Befundprüfung und Stichprobenprüfung im Rahmen des Verfahrens zur Eichgültigkeitsmessung erbracht werden. Frank Wolf, Leiter der Prüfstelle ERP3, erklärt: „Neben den hoheitlichen Aufgaben können wir durch begleitende, regelmäßige Qualitätssicherungen eine Messgenauigkeit und Messbeständigkeit auf hohem Niveau und eine Verlängerung der Nutzungszeit der Messgeräte erreichen und für die Messgeräteverwender enorme Kosteneinsparungen erzielen. Außerdem sind wir durch unsere kontinuierliche Marktbeobachtung in der Lage, unseren Kunden stets die besten Geräte zum optimalen Preis-Leistungsverhältnis zu empfehlen.“ Nach Angaben von Voltaris übernimmt das Unternehmen in den beiden Prüfstellen in Maxdorf und Merzig die Eichung von Elektrizitätszählern, Wandlern und Zusatzeinrichtungen, die Eichgültigkeitsverlängerungen durch Stichprobenverfahren im Voltaris-Poolverfahren sowie die amtlichen Befundprüfungen. (al)

http://www.voltaris.de

Stichwörter: Informationstechnik, VOLTARIS, Zählerprüfung, Eichung

Bildquelle: VOLTARIS GmbH

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