[4.9.2014] Der Energie- und Klimafonds (EKF) soll einen Zuschuss aus dem Bundeshaushalt erhalten. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat die Bundesregierung vorgelegt.
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Errichtung eines Sondervermögens des Energie- und Klimafonds (EKF) vorgelegt. Das gab der Bundestag in einer Pressemitteilung bekannt. Demnach soll die Ermächtigung geschaffen werden, dem Energie- und Klimafonds jährlich einen Zuschuss aus dem Bundeshaushalt nach Maßgabe des jährlichen Haushaltsgesetzes zu gewähren. Der Fonds finanziert sich bislang zu wesentlichen Teilen aus den Versteigerungserlösen von Berechtigungen zum Ausstoß von Treibhausgasen. Die Preise für diese CO2-Zertifikate seien jedoch seit dem Jahr 2012 deutlich gefallen. Die geringeren Einnahmen des Energie- und Klimafonds würden daher derzeit nicht ausreichen, den notwendigen Finanzierungsbedarf des Fonds zu decken, sodass eine Stärkung der Einnahmeseite erforderlich sei. Laut Gesetzentwurf betragen die jährlichen Maximalmehrausgaben im kommenden Jahr 781 Millionen Euro, 2016 höchstens 848,5 Millionen Euro und 2017 maximal 826 Millionen Euro. Im Jahr 2018 könnten es bis zu 836 Millionen Euro sein. Damit soll die Finanzierung von notwendigen Programmausgaben für die beschleunigte Energiewende gesichert werden. Dazu gehören unter anderem die Förderung von Batteriespeichern für Photovoltaikanlagen oder das Marktanreizprogramm (MAP) zur Deckung des Bedarfs an Wärme und Kälte.
(ma)
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