cortilityIT-Ausblick für 2025

Die Einführung von SAP S/4 HANA ist eine große Umstellung für viele Energieversorger.
(Bildquelle: 123rf.com)
Die Energieversorger stehen in den kommenden Jahren vor großen Herausforderungen, die durch die Energiewende, gesetzliche Vorgaben und technologische Innovationen geprägt sind. Ein wesentlicher Treiber ist das Ziel der Bundesregierung, bis 2025 rund 40 bis 45 Prozent und bis 2030 rund 80 Prozent des Stroms aus erneuerbaren Energien zu erzeugen. Dies erfordert erhebliche Investitionen und Anpassungen in der Infrastruktur. Darauf weist der IT-Dienstleister cortility hin.
In diesem Jahr standen laut cortility mehrere Neuerungen im Fokus, wie die Formatumstellung im Oktober, die Einführung der AS4-Schnittstelle im Strombereich und die Etablierung der Standortbündelstruktur, die eine einheitliche Verwaltung und Abrechnung von Stromstandorten ermöglicht. Zudem ist das Solarpaket I in Kraft getreten, das den Ausbau von Solaranlagen durch bürokratische Erleichterungen unterstützen soll.
Lieferantenwechsel innerhalb von 24 Stunden
Ab 2025 steht den Energieversorgern die Herausforderung des Lieferantenwechsels innerhalb von 24 Stunden (LFW24) bevor, die eine schnelle und effiziente Prozessgestaltung sowie entsprechende IT-Systeme erfordert. Die Umsetzung beginnt bereits im April 2025 und erfordert Änderungen in verschiedenen Dokumenten, darunter die Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität (GPKE) und die Wechselprozesse im Messwesen (WiM). Um das Stromnetz zu entlasten, werden ab dem kommenden Jahr zudem dynamische Tarife und zeitvariable Netzentgelte eingeführt. Durch Anreize zum Verbrauch in Schwachlastzeiten sollen Lastspitzen reduziert werden. Die Energieversorger müssen ihre Abrechnungs- und Steuerungssysteme entsprechend anpassen, damit die Kunden aktiv zur Netzstabilisierung beitragen können.
Neue Regelwerke für die Sparte Gas
Auch im Gassektor wird es durch nationale und europäische Regelungen zu umfangreichen Änderungen kommen. Neue Regelwerke wie KARLA Gas 2.0 und GeLi Gas 3.0 bringen die Netzbetreiber bei Kapazitätsregelungen und Wechselprozessen auf den neuesten Stand. Ab 2025 ist zudem die pseudonymisierte Übermittlung von Last- und Zählerstandsdaten verpflichtend, um den Datenschutz zu gewährleisten. Bis zu einer einheitlichen Regelung können bis 2030 noch bestehende Identifizierungsmethoden verwendet werden.
Holger Geiger, Geschäftsführer von cortility, erklärt: „Man sieht also, dass wir 2025 genug zu tun haben werden und die Vorbereitungen dafür laufen bereits seit Mitte 2024.“ Im Gasbereich wird analog zum Strom die Einführung von AS4 kommen und im April 2026 werden die Festlegungen des Gesetzgebers zum Lieferantenwechsel und zum Messstellenbetreiberrahmenvertrag für den Gasbereich erwartet.
„Das Thema BNetzA 2.0 wird uns auch 2026 noch begleiten“, so Geiger. Zum 31. Dezember 2025 treten die Gasnetzzugangsverordnung und die Stromnetzzugangsverordnung außer Kraft. Zum 31. Dezember 2027 wird die Gasnetzentgeltverordnung und zum 31. Dezember 2028 die Stromnetzentgeltverordnung und die Anreizregulierungsverordnung obsolet.
Einführung von SAP S/4 HANA
Langfristig bedeute die Einführung von SAP S/4 HANA eine große Umstellung für viele Energieversorger. Bis 2027 müssen alle Unternehmen, die SAP-Lösungen im Einsatz haben, auf das neue System migrieren, da der Support für ältere SAP-Versionen eingestellt wird, warnt Holger Geiger. Diese Migration werde erhebliche Ressourcen binden und die IT-Abteilungen vor große Herausforderungen stellen. Als SAP-Spezialist biete cortility hier Unterstützung durch Beratung und Vorstudien, um den Umstieg zu erleichtern.
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