Samstag, 23. November 2024
Meldungen und Beiträge aus dem Bereich: Durchschnittsstrompreisverordnung
Energieintensive Unternehmen sollen künftig an durchschnittlichen Strompreisen bemessen werden.

Besondere Ausgleichsregelung: Stromkosten objektiv berechnen

[24.02.2016] Bislang galten Unternehmen als energieintensiv, wenn ihre Stromkosten einen bestimmten Anteil an ihrer Bruttowertschöpfung ausmachten. Künftig werden dieser Entscheidung durchschnittliche Strompreise von stromkostenintensiven Unternehmen zugrundegelegt. mehr...