Besondere Ausgleichsregelung
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Besondere Ausgleichsregelung: Stromkosten objektiv berechnen
[24.02.2016] Bislang galten Unternehmen als energieintensiv, wenn ihre Stromkosten einen bestimmten Anteil an ihrer Bruttowertschöpfung ausmachten. Künftig werden dieser Entscheidung durchschnittliche Strompreise von stromkostenintensiven Unternehmen zugrundegelegt. mehr...