Samstag, 23. November 2024

BDEWZum Strommarktgesetz

[17.03.2016] Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hat anlässlich der gestrigen Anhörung zum Strommarktgesetz seine Forderungen zur Einstufung von Energiespeichern und zur Vergütung von Redispatch-Maßnahmen erneuert.
Martin Weyand

Martin Weyand, Mitglied der Hauptgeschäftsführung des BDEW, forderte erneut, Energiespeicher von allen Letztverbraucherabgaben zu befreien.

Schon im Vorfeld der Anhörung am 16. März 2016 zum Strommarktgesetz forderte der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) einerseits die Hemmnisse für Energiespeicher zu beseitigen und andererseits Redispatch-Maßnahmen entsprechend zu vergüten. So sagte Martin Weyand, Mitglied der BDEW-Hauptgeschäftsführung, in Berlin: „In jeder Sonntagsrede zur Energiewende wird die wichtige Rolle von Energiespeichern beim Umbau des Energieversorgungssystems betont. Gleichzeitig verschlechtern sich die wirtschaftlichen Bedingungen für den Betrieb von Batterien, Pumpspeicherwerken oder Power-to-Gas-Anlagen.“ Als Grund nannte Weyand die gleichzeitige Einstufung von Speichern als Verbraucher und Erzeuger und die damit einhergehende zweimalige Belastung mit Entgelten und Abgaben. „Die Politik sollte Speicher im geplanten Strommarktgesetz von allen Letztverbraucherabgaben und -entgelten befreien, wie dies bis 2008 bereits der Fall gewesen ist.“ Auch der Bundesrat habe die Bundesregierung bereits aufgefordert, Hemmnisse für den Betrieb von Energiespeichern zu beseitigen. In Bezug auf die so genannten Redispatch-Maßnahmen stellte der Hauptgeschäftsführer des BDEW fest, dass diese zunehmend den Normalfall darstellen. Deshalb müssten angemessene Vergütungsregelungen für die Kraftwerksbetreiber getroffen werden. Die im Strommarktgesetz vorgeschlagenen Regelungen führten bislang nur zu einer Teilerstattung der entstehenden Kosten. Das Oberlandesgericht Düsseldorf habe bereits im April 2015 zahlreiche Kostenarten genannt, die den Kraftwerksbetreibern bei Redispatch-Maßnahmen entstehen und entsprechend erstattet werden sollten. „Der Vorschlag der Bundesregierung greift das Urteil aber nicht nur nicht auf, sondern führt darüber hinaus zu einer systematisch zu geringen Vergütung. Es ist unverständlich, dass die Bundesregierung diese gerichtliche Grundsatzentscheidung außer Acht lässt, zumal auch der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Strommarktgesetz Kritik an den vorgesehenen Regelungen übt“, so Weyand.





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