Schleswig-HolsteinWindenergie-Gesetzentwurf vorgestellt
Das Innenministerium von Schleswig-Holstein hat jetzt einen Gesetzentwurf vorgestellt, um die so genannte Gemeindeöffnungsklausel mit der Regionalplanung für Windenergie in Einklang zu bringen. Wie das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport Schleswig-Holstein mitteilt, wurde die Verbandsanhörung eingeleitet; der Entwurf soll im Februar 2024 in den Landtag eingebracht werden.
Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) erklärt: „Gemeindliche Windenergiegebiete können für die Energiewende in Schleswig-Holstein einen wertvollen Beitrag leisten. Wir wollen aber sicherstellen, dass sie den Windfrieden im Land nicht gefährden.“ Dem Ministerium zufolge legt der Gesetzentwurf Leitlinien fest, nach denen sich Gemeinden an denselben Zielen der Raumordnung orientieren müssen wie die Regionalplanung, insbesondere hinsichtlich Mindestabständen zur Wohnbebauung.
Die Gemeindeöffnungsklausel trete am 14. Januar 2024 in Kraft, und der Gesetzentwurf sehe vor, dass gemeindliche Windenergiegebiete unter Beachtung der Ziele der Raumordnung ermittelt werden. Die Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans Wind für 2024 werde so genannte Tabukriterien zu Zielen der Raumordnung festlegen, wie Abstände zu Wohngebieten, Naturschutzgebieten oder Wäldern.
Höhenbeschränkungen für Windenergieanlagen dürften weder vom Land noch von den Kommunen festgelegt werden, um die Anrechnung der Flächenbeitragswerte zu gewährleisten. Planende Gemeinden müssten nachweisen, dass ihre Windenergiegebiete mit benachbarten Gemeinden abgestimmt und öffentliche Stellen beteiligt wurden, um das Verfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen.
Der Gesetzentwurf enthalte auch Regelungen, um durch gemeindliche Windenergiegebiete die Direktversorgung von energieintensiven Gewerbe- oder Industriestandorten und die Wärmeversorgung im Rahmen von kommunalen Wärmekonzepten zu erleichtern.
Ministerin Sütterlin-Waack betont die Verantwortung der Gemeinden und das Vertrauen in ihre sorgfältige Abwägung von Schutzbelangen und die Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger in den Planungsprozess.
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