Samstag, 19. April 2025

VectoringWie frei bleibt die letzte Meile?

[10.04.2013] Einen Entscheidungsentwurf zum umstrittenen Thema Vectoring hat die Bundesnetzagentur veröffentlicht. Danach muss die Telekom weiterhin den Zugang zu letzten Meile gewähren, es gibt jedoch Ausnahmen.

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat ihren Entscheidungsentwurf für die Einführung der Vectoring-Technologie im Netz der Deutschen Telekom veröffentlicht. Der Entwurf sieht vor, dass die Telekom ihren Wettbewerbern den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung (TAL), der so genannten letzten Meile, an bisher noch nicht erschlossenen Kabelverzweigern (KVz) grundsätzlich weiterhin gewähren muss.
Das Unternehmen kann den Zugang aber unter besonderen Bedingungen verweigern. Voraussetzung für den Konkurrenzausschluss ist, dass es in dem Gebiet bereits ein zweites Festnetz gibt. Außerdem muss die Telekom mehr Anschlüsse erschlossen haben als ein Wettbewerber und als Ersatz für den Zugang zur TAL dort ein angemessenes Bitstromprodukt anbieten. In Gebieten ohne zweite Festnetzinfrastruktur kann die Telekom dagegen einem Wettbewerber den Zugang zum Kabelverzweiger für VDSL nicht verweigern, wenn dieser den KVz als Erster für Breitband-Technik erschlossen hat, er seinerseits Vectoring einsetzt und im Rahmen eines offenen Netzzugangs (Open Access) ebenfalls ein angemessenes Bitstromprodukt anbietet. Für Leitungen, die Mitbewerber bereits von der Telekom angemietet haben, ändert sich zunächst nichts.
Die BNetzA reagiert mit der Entscheidung auf den Antrag der Telekom, den Zugang für Konkurrenten zur letzten Meile einzuschränken, um Vectoring einsetzen zu können. Die Technik reduziert die gegenseitige Störung benachbarter Kupferdoppeladern eines Kabels. Damit sind im bestehenden Kupfernetz höhere Übertragungsraten als mit VDSL möglich, das Verfahren schließt jedoch eine gleichzeitige Nutzung des Kabelverzweigers durch mehrere Telekommunikationsanbieter aus.
Der Entscheidungsentwurf ist auf der Website der Bundesnetzagentur veröffentlicht. Interessierte Parteien haben bis zum 10. Mai 2013 Gelegenheit, schriftlich Stellung zu nehmen. Am 24. April 2013 findet zudem eine öffentliche mündliche Anhörung in Bonn statt.





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