Mittwoch, 20. November 2024

CO2-BepreisungVKU sieht Verbesserungspotenzial

[07.11.2019] Die geplante CO2-Bepreisung via Brennstoffemissionshandelsgesetz stößt beim Verband kommunaler Unternehmen auf Kritik. Insbesondere Verfassungskonformität und Umsetzbarkeit müssten geprüft werden.
Sieht Verbesserungspotenzial beim geplanten Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG): Katherina Reiche.

Sieht Verbesserungspotenzial beim geplanten Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG): Katherina Reiche.

(Bildquelle: VKU)

Die Einführung einer CO2-Bepreisung auch in den Sektoren, die bisher nicht vom Europäischen Emissionshandelssystem erfasst sind, ist nach Ansicht des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU) richtig. Allerdings bestehe sowohl bei der Grundkonstruktion der CO2-Bepreisung als auch bei den Detailfragen des vorliegenden Entwurfs zum Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) erhebliches Verbesserungspotenzial. „Die Bundesregierung hat mit dem Gesetzentwurf die Gelegenheit verpasst, eine sektorübergreifende CO2-Bepreisung verbunden mit einer grundlegenden Reform des Systems der Abgaben, Umlagen und Steuern im Energiebereich auf den Weg zu bringen“, sagt VKU-Hauptgeschäftsführerin Katherina Reiche. Diese wäre aber dringend notwendig gewesen, um eine wirkliche Entlastung bei den Strompreisen zu schaffen. Die von der Bundesregierung beschlossene Reduzierung der EEG-Umlage sei ein Tropfen auf den heißen Stein, der bereits mit der Umlageerhöhung für das kommende Jahr nahezu verdampft sei.
Offen bleibe nach wie vor, ob der vorliegende Gesetzentwurf einer verfassungsrechtlichen Überprüfung standhält. Aus VKU-Sicht wäre es ratsamer gewesen, eine CO2-Komponente auf bestehende Steuern aufzusetzen. Darüber hinaus habe der VKU in der Anhörung im Umweltausschuss des Deutschen Bundestags am 6. November 2019 erhebliche Bedenken in Hinblick auf die ausreichende Lenkungswirkung der vorliegenden CO2-Bepreisung geäußert und eine Erhöhung der fixen CO2-Bepreisung in der Anfangsphase des nationalen Emissionshandelssystems empfohlen. Hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung des Gesetzentwurfs sei problematisch, dass er bei gerade einmal 23 Paragrafen 13 Verordnungsermächtigungen enthalte. Die Beantwortung wichtiger Fragen werde damit aus dem parlamentarischen Verfahren herausgehalten, so zum Beispiel die Vermeidung von Doppelbelastungen bei Brennstoffen, die bereits vom europäischen Emissionshandel erfasst seien. „Konkret besteht die Gefahr, dass für Gas beim Einkauf nationale und bei der Verbrennung desselben Gases im Kraftwerk europäische Emissionshandelszertifikate erworben werden müssen. Auf dieser Basis wird niemand in neue, für die Versorgungssicherheit dringend notwendige, Gaskraftwerke investieren“, erklärt Reiche weiter.





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